Auch in dem Mandat, das wir aktuell führen mahnt die aus Burgau stammende Kanzlei Schröder wieder bezüglich eines Erotikfilmes ab. Sie vertritt die Rechte der Tschechin Ivana Mouckova, die vorgibt die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Erotikfilmwerk „Soccer Time with Westy“ inne zu haben. Da sie diese Rechte durch unseren Mandanten verletzt sieht, wird er nun urheberrechtlich abgemahnt.
Wie in einer derartigen Abmahnung üblich, wirft die gegnerische Kanzlei unserem Mandanten in dem Schreiben zunächst vor, den oben genannten Film unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht zu haben, wodurch er sich gemäß §§ 106, 108 UrhG strafbar gemacht habe. Auf dieser Grundlage fordern sie daraufhin die Begleichung eines Schadensersatzes in Höhe von €750,00 sowie die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung. Dafür wurde eine relativ kurze Frist von nur 2 Wochen gesetzt. ›››