Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort rügt Urheberrechtsverletzung an pornografischem Filmmaterial

Die Triple X Entertainment UG hat, um ihre häufig verletzten Nutzungsrechte an diversem Filmrepertoire zu schützen, die Kanzlei Philipp Marquort mit der Verfolgung urheberrechtlicher Verletzungen beauftragt. In dem uns aktuell vorliegenden Fall geht es im speziellen um das Filmwerk „Jungschwaenze hart geritten“, das unser Mandant unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht haben soll. ›››

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We Save Your Copyrights mahnen „Animal – R.I.O. Feat. U-Jean” ab

Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH We Save Your Copyrights wird erneut für die Zooland Music GmbH tätig, indem sie deren Nutzungs- und Verwertungsrechte verteidigt. Gegenstand der Abmahnung ist die unerlaubte Verwertung des Musikwerkes „Animal – R.I.O. Feat.U-Jean“.

Das Abmahnschreiben entspricht dem Standardschreiben der Abmahnkanzlei. Es wird unserem Mandanten klar gemacht, dass er durch die öffentliche Zugänglichmachung des Musiktitels gegen das Urhebergesetz verstoßen und sich dadurch strafbar gemacht hat. ›››

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Achtung bei dem aktuellen Kinofilm „Ziemlich beste Freunde“! Unerlaubte Verwertung wird gerügt

Das derzeit noch in Kinos laufende Filmwerk “Ziemlich beste Freunde“ kursiert bereits im Internet und wird bei unerlaubter Verwertung urheberrechtlich abgemahnt. Die Rechteinhaberin, die Senator Film Verleih GmbH hat dabei die Kanzlei Sasse & Partner mit der Verfolgung rechtswidriger Nutzungen beauftragt, welche nun Abmahnungen an Internetnutzer, die das Werk widerrechtlich verwerten, versendet.

Anhand ermittelter Daten konnte angeblich eindeutig festgestellt werden, dass über den Internetanschluss unseres Mandanten das oben genannte Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar und begründe Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG sowie einen Anspruch auf Auskunft und Vernichtung der rechtswidrig erstellten Kopien laut § 98 UrhG. ›››

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„Planet Pit – Pitbull“ – unerlaubte Verwertung des Albums wird von Waldorf Frommer abgemahnt

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit der Wahrung ihrer Rechte, die oft durch illegale Verbreitung der Werke im Internet verletzt werden, beauftragt. In diesem Auftrag wenden sich die gegnerischen Anwälte auch in dem vorliegenden Fall an unseren Mandanten. Er soll angeblich das neue Album von Pitbull „Planet Pit (Deluxe Version inkl. 4Bonustracks)“ auf einer Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und dadurch die Rechte der Sony Music GmbH verletzt haben.

Was sind für Ihn nun die rechtlichen Konsequenzen?

Nach dem Urhebergesetzt steht es allein dem Inhaber der Nutzungs-und Verwertungsrechte zu das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Daher stellt die unberechtigte Verbreitung eine Urheberrechtsverletzung und eine Straftat dar. Darauf beruhend begründen sich nun Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen unseren Mandanten. ›››

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Waldorf Frommer weiterhin im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH: Männerherzen II

Wie auch schon beim ersten Teil des deutschen Kinoerfolgs, wird nun auch im Rahmen des zweiten Teils „Männerherzen … und die ganz, ganz, ganz große Liebe“ die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH tätig. Wer demnach eines der beiden Filmwerke auf einem P2P-Netztwerk getauscht hat, darf über eine Abmahnung nicht überrascht sein.

Der Vorwurf und die Forderungen sind identischen mit dem Abmahnschreiben im Bezug auf den ersten Film. ›››

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Bei dem Filmwerk „Beremenniy“ ist Vorsicht geboten! Rechtsanwälte Negele • Zimmel • Greuter • Beller mahnen ab

Ganz aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Augsburger Rechtsanwälte Negele • Zimmel • Greuter • Beller vor. Beauftragt wurde die Kanzlei von der OOO Bavaria Media Group, die ihre Rechte an dem Filmwerk „Beremenniy“ geschützt sehen will. Unserem Mandanten wird vorgeworfen das Filmwerk auf der Internettauschbörse BitTorrent anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben und dadurch die Nutzungsrechte der Rechteinhaber verletzt zu haben. Im Rahmen dieser Urheberrechtsverletzung soll er sich nun belangen lassen. ›››

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Schulenberg und Schenk greifen durch: erneute Abmahnungen im Namen G&G Media GmbH

Die in Hamburg ansässigen Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk mahnen aktuell wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen für die Foto-Film GmbH G&G Media ab, die größtenteils auch in der Erotikfilmbranche tätig ist. In dem derzeitigen Mandat wurde der Filmtitel „Amateur Blowjobs – Früh übt sich wer gut blasen will“ abgemahnt.

Unser Mandant soll das oben genannte Werk angeblich auf einer Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, was eine Straftat im Sinne des Urhebergesetzes darstelle. Daraus begründeten sich demzufolge Unterlassungs-, Schadensersatz und Auskunftsansprüche. Eben diese macht die gegnerische Parte nun in deren Abmahnschreiben gegenüber unserem Mandanten geltend. ›››

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Der Titel “Culcha Candela – Wildes Ding” im Visier der Filesharing Abmahnungen

Bei dem Musikwerk “Culcha Candela – Wildes Ding” ist Vorsicht geboten. Der Titel steht derzeit im Visier der Abmahn Rechtsanwälte. Aktuell liegt uns ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe vor, die im Namen der Gruppe Culcha Candela, unter anderem bestehend aus Hanno Graf, Omar David, und Römer Duque, unserem Mandanten Urheberrechtsverletzung an dem oben genannten Werk vorwerfen. ›››

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Vorsicht bei dem Hörbuch „Hummeldumm – Tommy Jaud“! Waldorf Frommer mahnt wieder ab

Bereits zu Beginn des Jahres erreichten uns einige Abmahnungen aus dem Hause Waldorf Frommer in denen sie im Namen der Argon Verlag GmbH auftraten. Darin mahnten die Münchner Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an dem Hörbuch „Hummeldumm“ von Tommy Jaud ab. Wer das Werk kürzlich über eine Internettauschbörse geteilt hat, darf sich daher über eine Abmahnung nicht wundern.

Die gegnerische Kanzlei verwendete dabei wieder ihr Standardabmahnschreiben, in dem sie zum Einen auf die begangene Urheberrechtsverletzung durch die unerlaubte Verbreitung des Repertoires der Argon Verlag GmbH hinweisen. ›››

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Abmahnung: Kanzlei Schröder wegen Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm

Auch in dem Mandat, das wir aktuell führen mahnt die aus Burgau stammende Kanzlei Schröder wieder bezüglich eines Erotikfilmes ab. Sie vertritt die Rechte der Tschechin Ivana Mouckova, die vorgibt die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Erotikfilmwerk „Soccer Time with Westy“ inne zu haben. Da sie diese Rechte durch unseren Mandanten verletzt sieht, wird er nun urheberrechtlich abgemahnt.

Wie in einer derartigen Abmahnung üblich, wirft die gegnerische Kanzlei unserem Mandanten in dem Schreiben zunächst vor, den oben genannten Film unerlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht zu haben, wodurch er sich gemäß §§ 106, 108 UrhG strafbar gemacht habe. Auf dieser Grundlage fordern sie daraufhin die Begleichung eines Schadensersatzes in Höhe von €750,00 sowie die Unterzeichnung einer beigefügten Unterlassungserklärung. Dafür wurde eine relativ kurze Frist von nur 2 Wochen gesetzt. ›››

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