Sie befinden sich hier:  Röhl · Dehm & Partner  | Aktuelles  | Glossar  | 
alle Einträge 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
< zurück Seite 1 Seite 2 Seite 3 weiter >

Abfindung

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nicht wirksam war, ist aber das Arbeitsverhältnis dermaßen gestört, dass eine Fortsetzung nicht in Betracht kommt, kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis für beendet erklären, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine vom Gericht festzusetzende Summe als Abfindung zahlt. Es handelt sich dann um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die häufig durch Prozessvergleich geregelt wird. Diese Abfindung ist Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer trotz sozialwidriger Kündigung seinen Arbeitsplatz verliert. Da die Abfindung kein Arbeitsentgelt ist, ist sie bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. In der Praxis wird häufig zur Bestimmung der Höhe der Abfindung von folgender Faustregel ausgegangen: 1 Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr.

Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung enthält die allgemeinen Vorschriften zum Steuer- und Abgabenrecht und regelt die, für alle Steuerarten geltenden Grundsätze der Besteuerung und das einzuhaltende Verfahren der Steuerfestsetzung und Überprüfung. In der AO sind z.B.  steuerliche Begriffsbestimmungen, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung und Erhebung der Steuern sowie die Vollstreckung geregelt.

abgekürzter Vertragsweg

Ein Dritter schließt im eigenen Namen einen Vertrag und leistet selbst die geschuldeten Zahlungen, wobei die Vorteile aus dem Vertrag dem Steuerpflichtigen zu Gute kommen. Der Dritte begleicht auch die daraus entstehenden Verbindlichkeiten in eigenem Namen. Dennoch kann wie beim abgekürzten Zahlungsweg der Steuerpflilchtige die von einem Dritten bezahlten Beträge steuerlich selbst geltend machen.

abgekürzter Zahlungsweg

Hier wird die Zuwendung eines Geldbetrags an den Steuerpflichtigen in der Weise vorgenommen, dass ein zuwendender Dritter im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schulden / Verbindlichkeiten tilgt. Dadurch verkürzt sich der Zahlungsweg, da nur eine Transaktion des Geldes notwendig ist. Gleichwohl finden die gezahlten Beträge beim Steuerpflichtigen Berücksichtigung. 

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine ab 2009 neu eingeführte Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Mit dieser Steuer wird ein einheitlicher 25 %iger Steuersatz auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte erhoben. Dieser ist unabhängig vom individuellen Steuersatz und wird direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Steuerpflichtige, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, können über die Jahressteuererklärung die zuviel gezahlte Steuer zurück erhalten.

Abhilfebescheid

Legt ein Steuerpflichtiger gegen seinen Steuerbescheid Einspruch ein und ist dieser Einspruch erfolgreich, dann erlässt das Finanzamt einen Korrekturbescheid (= Abhilfebescheid), in dem die ursprüngliche Steuerfestsetzung geändert wird.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die Aufforderung eines Wettbewerbers oder eines durch das Gesetz legitimierten Anspruchsinhabers an einen Verletzer eine wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen. Im Wettbewerbsrecht ist eine Abmahnung zwar nicht verpflichtend aber zu empfehlen, um nicht bei einem Anerkenntnis des Gegners die Kosten tragen zu müssen ( § 93 ZPO).<br /><br />

Abschlusserklärung

Hat der Antragssteller eine einstweilige Verfügung erlangt, muss er seinen Anspruch aber noch absichern, da eine einstweilige Verfügung nur vorübergehender Natur ist. Zur endgültigen Sicherung reicht eine verbindliche Erklärung des Antragssgegners, dass er die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung akzeptiert, aus. Dies Erklärung nennt man Abschlusserklärung.

Abschreibung (Absetzung für Abnutzung AfA)

Die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts werden über einen bestimmten Abschreibungszeitraum verteilt. Die bereits vollständig ausgegebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen nur zeitanteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden und zwar solange bis der ausgegebene Betrag erreicht ist.

Abwicklungsvertrag

Vertrag mit dem die Parteien die Folgen einer formwirksamen, vom Arbeitnehmer hingenommenen Kündigung regeln können. So kann z.B. eine Abfindung als Gegenleistung dafür vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Kündigung nicht arbeitsgerichtlich mit einer Kündigungsschutzklage angreift.

Akkordlohn

Ist in einem Arbeitsverhältnis Akkordlohn vereinbart, so wird die Menge der geleisteten Arbeit vergütet. Der Akkordlohn ist als Leistungslohn zu qualifizieren. Abgestellt werden kann auf den Einzelakkord (Leistung eines einzelnen Arbeitnehmers) oder den Gruppenakkord (Gesamtleistung einer Gruppe). Berechnet wird der Lohn nach oft komplizierten Formeln, die sich aber an folgenden Grundformen orientieren: Geldakkord (Lohn = Zahl der Werkstücke x Stückpreis) Zeitakkord (Lohn = Zahl der Werkstücke x Vorgabezeit x Geldfaktor)

Akteneinsicht

Im Rahmen eines Strafverfahrens besteht ein Einsichtsrecht des Verteidigers in die Ermittlungsakten der Finanzbehörde, die Steuerfahndungsakten und die Steuerakten, wenn der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist. Vorher kann Akteneinsicht erlangt werden, solange der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist. Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens entscheidet das Finanzamt „nach pflichtgemäßen Ermessen“ über die begehrte Akteneinsicht. Ein direkter Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht  nicht.

Aktivlegitimation

Die Aktivlegitimation ist die Sachbefugnis über das einzuklagende Recht. Nur wenn dieses Recht dem Käger zusteht, er also Träger des Rechts ist und es sich auch gegen den Beklagten richtet, liegt die Aktivlegitimation vor. Zu unterscheiden ist die Aktivlegitimation von der Prozeßführungsbefugnis. Im Wettbewerbsrecht sind neben den Mitbewerbern aber auch Verbände aktivlegitimiert, wenn eine ausreichende Anzahl an Mitbewerbern des Klagegegners als Mitgliedern des Verbandes existieren.

Allgemeinverbindlichkeit

Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, so erfassen seine Regelungen auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dadurch sollen in einem Tarifgebiet gleiche Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer geschaffen werden.

Allgemeinverfügung

Legen viele Steuerpflichtige gegen seinen Steuerbescheid Einspruch in Bezug auf die selbe vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH zu entscheidende Rechtsfrage ein, die zu seinen Ungunsten entschieden wird, kann zur Erledigung von Massenanträgen und –einsprüchen die oberste Finanzbehörde durch eine Allgemeinverfügung eine Vielzahl von Einsprüchen zurückweisen. Eine förmliche Einzelentscheidung ergeht dann nicht mehr.

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Als Alterseinkünftegesetz wird ein Gesetzespaket bezeichnet, in welchem die Aufforderung des BVerfG aus dem Jahre 2002, Rentenbezieher und Pensionäre ab 1.1.2005 gleich zu besteuern umgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte festgeschrieben. Das bedeutet, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge während der aktiven Erwerbsjahren weitgehend von der Steuer freigestellt sind. Im Gegenzug werden die daraus resultierenden späteren eigentlichen Alterseinkünfte (Renten/Pensionen) unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge voll besteuert.

Anlagevermögen (AV)

Im Gegensatz zu den Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht das Anlagevermögen dem Betrieb dauerhaft zur Verfügung. Die hierfür aufgewandten Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung der im Betriebsvermögen eingesetzten Wirtschaftsgüter. Zu unterscheiden sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, PC u.ä.), welche mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die jeweiligen Absetzungen für Abnutzung (Abschreibung), bei der Bilanzierung und Bewertung anzusetzen sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Grund  und  Boden, Beteiligungen, Internetdomain), welche mit den unverminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen sind.

Annahmeverzug (Gläubigerverzug)

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bieten, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Tut er dies nicht, obwohl der Arbeitnehmer arbeitswillig ist, hat er ihm trotzdem den Lohn zu bezahlen, § 615 Satz 1 BGB. Häufigster Fall hierbei ist, dass ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde und später den Kündigungsschutzprozess gewinnt. In diesem Fall hat er Anspruch auf den Lohn für die Zeit, in der er infolge der Kündigung nicht gearbeitet hat.

Anwaltszwang

Anwaltszwang liegt dann vor, wenn ein Recht notwendigerweise nur durch die Vertretung einer Prozesspartei oder eines Dritten durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich gilt ein Anwaltszwang gem § 78 ZPO im Zivilrecht für alle Verfahren vor dem Landgericht, Oberlandesgericht oder dem BGH. Im Wettbewerbsrecht ist in der Regel von einem Anwaltszwang auszugehen, da regelmäßig das Landgericht zuständig ist.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist jeder, der sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet, Dienste zu leisten, die in unselbständiger Arbeit zu erbringen sind. Bestimmendes Merkmal für die Rechtssprechung ist hierbei die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Nur wenn die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt werden kann, finden die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf den privatrechtlichen Vertrag Anwendung.

alle Einträge 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
< zurück Seite 1 Seite 2 Seite 3 weiter >