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Quellensteuer

Bei der Quellensteuer, z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer handelt für den Staat eine „Privat“person (z.B. Kreditinstitute), die für ihn die Steuern erhebt (einbehält) und abführt. Dies geschieht direkt an der Quelle, aus der die Einkünfte fließen. Dennoch handelt es sich um direkte Steuern des Arbeitnehmers oder des Anlegers. Die abgeführten Beträge sind dementsprechend als Vorauszahlungen des Steuerschuldners anzusehen.

Quotenregelung

Quotenregelungen sind v.a. Regelungen, die die Chancengleichheit von Männer und Frauen im Berufsleben fördern sollen. Quotenregelungen, die bei gleicher Qualifikation automatisch der Frau den Vorrang einräumen, sind prinzipiell nicht zulässig.

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