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Weisungsrecht (Direktionsrecht)

Art des Ausdrucks: Definition
Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

Das Weisungsrecht gibt dem Arbeitgeber das Recht Leistungs- und Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben sind, im Einzelnen festzulegen. Die Ausübung des Weisungsrechtes konkretisiert und ändert die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitspflicht, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf. Grenzen, die dem Arbeitgeber durch Gesetz oder Verträge gesetzt sind, darf das Weisungsrecht nicht überschreiten, insbesondere muss jede Weisung erkennen lassen, dass der Arbeitgeber die Umstände des Einzelfalles und die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt hat.