- Widerrufsvorbehalt
- Art des Ausdrucks: Definition
- Kurzbeschreibung: -
- Ausführliche Beschreibung:
Mit dem Widerrufsvorbehalt kann der Arbeitgeber zwar nicht verhindern, dass eine betriebliche Übung entsteht. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, sich von der betrieblichen Übung einseitg durch Widerruf zu lösen.



