- Wettbewerbsabsicht
- Art des Ausdrucks: Definition
- Kurzbeschreibung: -
- Ausführliche Beschreibung:
Wettbewerbsabsicht liegt dann vor, wenn der Handelnde auch die Absicht hat eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern.

Wettbewerbsabsicht liegt dann vor, wenn der Handelnde auch die Absicht hat eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern.