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Zahlungsfalle Künstlersozialkasse PDF Drucken E-Mail

Sind Sie Unternehmer und vergeben entweder zum Zwecke der Eigenwerbung oder zur Werbung für Dritte Aufträge an selbständige Künstler? Dann besteht auch für Sie eine Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe.
Viele im Bereich der Werbung tätige Unternehmen sind sich dieser Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gerade nicht bewusst. Dabei gilt ganz grundsätzlich:
Entgeltzahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten begründen regelmäßig eine Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe.
Werden solche Zahlungen nicht geleistet, drohen hohe Nachforderungen und im Extremfall sogar Bußgelder von bis zu 50.000,00 €.

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Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung? PDF Drucken E-Mail

Sollte man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder stattdessen lieber eine Kündigung abwarten?

Nun, es kommt darauf an...  Zunächst die Vorüberlegung:
Ein Arbeitsverhältnis ist seiner Natur nach ein Dauerschuldverhältnis. Die gängigste Beendigungsform hiervon ist die Kündigung. Dabei handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, welche in Schutzvorschriften  - v.a. dem Kündigungsschutzgesetz - ihre Grenzen findet. Eine unter Umständen flexiblere Beendigung ermöglicht ein Aufhebungsvertrag. Die vermeintliche Flexibilität ergibt sich aus der für den Vertragsschluss notwendigen Einvernehmlichkeit. Der Preis dieser Einvernehmlichkeit kann aber die Aushebelung gerade dieser Schutzvorschriften sein. Nachfolgend eine Skizierung der Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrages:

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Geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung? – Unterschiede, Vor- und Nachteile PDF Drucken E-Mail

Der Anglizismus „Minijob“ fällt oftmals dann, wenn es um die geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs.1 SGB IV geht. Hierbei unterscheidet man im Wesentlichen zwei Formen. Zum einen der geringfügig entlohnten Beschäftigung („Mini-Job“ „400 € - Job“) zum anderen der kurzfristigen Beschäftigung.

Während beide Formen für den Arbeitnehmer prinzipiell sozialversicherungsfrei sind, ergeben sich erhebliche Unterschiede in der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung für die Arbeitgeber. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, worin die Unterschiede liegen, und welche Form der Beschäftigung sich für wen lohnt:

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Schwerbehindertenrecht: Das Verfahren bei Kündigung PDF Drucken E-Mail

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erscheint vielen Arbeitgebern als Risikofaktor, da oftmals nur ins Bewusstsein gerät, dass schwerbehinderte Menschen aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz nahezu „unkündbar“ sind.
Dass dies so nicht ganz richtig ist und welche rechtlichen Positionen sowohl der schwerbehinderte Mensch als auch der Arbeitgeber innehaben, soll folgender Artikel aufzeigen:

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