Eine umfassende Marken- und Kennzeichenrecherche wird von der Rechtsprechung vor Markenanmeldung gefordert. Die weitaus größere Bedeutung einer Markenrecherche liegt aber darin, dass bereits im Vorfeld der Markenanmeldung oder sogar schon während der Markenentwicklung das Risikopotential einer Markenbenutzung aufgedeckt wird. Zudem kann nach Durchführung einer Markenrecherche das genaue Markenumfeld bestimmt werden, welches ausschlaggebend ist, wie gut sich eine Marke auf dem Markt etablieren kann. Im Rahmen einer Vorabrecherche prüfen wir die Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke und bestimmen das Markenumfeld, um für Sie eine Markenstrategie entwickeln zu können. Grundsätzlich empfehlen wir aber hierzu ergänzend eine Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Das Risiko einer Markenanmeldung besteht nämlich meist nicht darin, dass bereits eine identische Marke vorhanden ist, sondern dass eine Verwechslungsgefahr zu einer ähnlichen Marke besteht. Was aber eine ähnliche Marke und was ähnliche Waren sind ist dabei nicht immer einfach zu beantworten, hier empfiehlt es sich unbedingt den Rat eines im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen um das Kostenrisiko zu minimieren. Unsere Mandanten können erhebliche Kosten, die durch einen späteren Widerspruch entstehen dadurch sparen, dass die ausführliche Recherche gleich bei der Markenanmeldung vorgenommen wird. Ablauf der Markenanmeldung einer deutschen Marke: - Die Markenanmeldung beginnt mit der Stellung des entsprechenden Antrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
- Vom Tag der Antragstellung an genießt die Marke bei späterer Eintragung bereits vollen Markenschutz.
- Nach etwa drei Wochen wird vom DPMA eine Empfangsbescheinigung ausgestellt und die Überweisung der amtlichen Gebühren wird angefordert.
- Nun prüft das DPMA, ob formelle Mängel in der Anmeldung oder absolute Schutzhindernisse bestehen. Diese Prüfungsphase dauert ca. 3 Monate.
- Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht, es wird eine Markenurkunde erstellt.
- Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an kann 3 Monate Widerspruch gegen die Marke eingelegt werden, etwa weil die Inhaber früherer Rechte der Meinung sind, durch die Marke in ihren Rechten verletzt zu sein.
DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt; Sitz: München HBMA - Europäisches Patent- und Markenamt; Sitz: Alicante WIPO - World Intellectual Property Organization; Sitz: Genf Die unten aufgeführten Kosten beziehen sich lediglich auf die Gebühren die bei den Markenämtern als Anmeldegebühren anfallen. Markeneintragung DPMA: Anmeldegebühr (einschließlich Klassengebühr für 3 Klassen): 300,00 € Jede weitere Klasse : 100,00 € HABM: Anmeldegebühr (einschließlich Klassengebühr für 3 Klassen): 1050,00 € (bzw. 900,00 € bei elektronischer Anmeldung) Jede weitere Klasse: 150,00 €
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