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Handels- und Gesellschaftsrecht |
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Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist einer der Grundpfeiler des Wirtschaftsrechts. Die rechtliche Gestaltung einer Gesellschaft kann zu deren Erfolg oder Misserfolg führen. Gesellschaftsverträge werden oftmals nur mündlich abgesprochen, da z.B. schon der gemeinsame Kauf einer Immobilie zu einer Gesellschaftsgründung führen kann, ohne dass es den beteiligten Personen eigentlich bewusst ist. Das Gesetz steckt zwar den rechtlichen Rahmen ab, in dem Gesellschaftsverträge sich bewegen sollen und müssen, vielfach ist dieser Rahmen aber nicht ausreichend, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei Auseinandersetzung kommt es dann zu teuren und unnötigen Streitigkeiten, die hätten vermieden werden können, wenn bei Gründung der Gesellschaft ein klare vertragliche Grenzen und Regelungen gesetzt worden wären. Die Beachtung der Regeln und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sorgt für Sicherheit und schützt Sie vor ungewollten Ansprüchen und teuren Auseinandersetzungsverfahren.
Es gibt in Deutschland praktisch zwei Gesellschaftsformen. Die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sind zum Beispiel die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die OHG (Offene Handelsgesellschaft), Die KG (Kommanditgesellschaft). Kapitalgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Die GmbH & Co.KG ist eine Mischform . Sie ist eine persönlich haftende Gesellschaft, die haftende Person ist jedoch eine GmbH, welche wiederum nicht persönlich haftet. Die Frage welche Gesellschaftsform zu empfehlen ist kann nicht pauschal beantwortet werden. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten sicher zu handeln und somit erhebliche Kosten zu sparen.
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