Gewerb­licher Rechts­schutz / IP

Der gewerbliche Rechtsschutz als Teil des Wirtschaftsrechts stellt ein wichtiges Korrektiv des Marktes dar, für alle Parteien gleiche Bedingungen für ein geschäftliches Miteinander zu schaffen. Ebenso stellt dieser Bereich eine Möglichkeit für die Wirtschaft dar, die eigenen Alleinstellungsmerkmale am Markt vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und so das eigene Unternehmen zu positionieren.

Im gewerblichen Rechtsschutz sind wir durch jahrelange Erfahrung und unsere guten Beziehungen zur (Kreativ) Wirtschaft ein verlässlicher Partner, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen und Ihre unternehmerischen Projekte und Strategien zu begleiten.

 

Hierbei ist eine frühzeitige Weichenstellung hinsichtlich der essentiellen Eigenschaften eines Unternehmens, wie

 

  • Unternehmensbezeichnung
  • Waren- Dienstleistungsbezeichnungen
  • Werbestrategie
  • Internetauftritt
  • Marktpositionierung

 

für den späteren Erfolg maßgeblich. Mit dem entsprechenden Schutzrechtsportfolio ausgestattet lassen sich Streitigkeiten oft schon vor der „Haustüre“ verhindern.

 

Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, legen wir besonderen Wert darauf, im engen Austausch mit allen Parteien, die für Sie pragmatischste Lösung zu finden, um Ihnen die Konzentration auf das Wesentliche zu überlassen.

 

 

 

Im Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen des Lauterkeitsrechts. Diese „Spielregeln“ zwischen Mitbewerbern im geschäftlichen Miteinander sind essentiell, um einen harten aber fairen Wettbewerb zu schaffen. Hiervon umfasst ist sowohl die Beeinträchtigung von anderen Mitbewerbern durch aggressives oder irreführendes Verhalten als auch ein solches Verhalten gegenüber Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern.

 

Unsere weitreichenden Erfahrungen auf allen Seiten einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung ermöglichen uns, Ihnen stets für Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen anbieten zu können.

 

Hierzu gehören beispielhaft die Fragen rund um

 

  • Irreführende und/oder vergleichende Werbung
  • Geschützte Herkunftsangaben
  • Unzumutbare Belästigungen
  • Unternehmenskennzeichen
  • Kennzeichnungspflichten
  • Hinweispflichten
  • Domains

 

Das Kartellrecht stellt hierzu ein staatliches Regulativ dar, um im Wirtschaftsverkehr einen möglichst freien Wettbewerb zu schaffen und zu erhalten.

 

Hierbei sind rechtlich insbesondere beachtlich und Teil unserer Beratungstätigkeit:

 

  • Vereinbarungen zwischen Unternehmen
  • Prüfung der marktbeherrschenden Stellung
  • Prüfung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
  • Fusionskontrolle
  • Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der Marke
  • Markenrecherche bezüglich älterer oder entgegenstehender Rechte
  • Markenverteidigung und -erneuerung vor den Behörden und Gerichten
  • Verwaltung Ihres Markenportfolios
  • Führung von Widerspruchsverfahren
  • Führung von Abgrenzungsverhandlungen

 

Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Das Urheberrecht als immaterielles geistiges Eigentum schützt den Urheber in den Beziehungen zu seinem Werk und den wirtschaftlich relevanten Verwertungsrechten. Die urheberrechtliche Beratung ist geprägt von der Frage nach der Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes, der sogenannten Schöpfungshöhe, die einzelfallbezogen und individuell geprüft werden muss. Ist diese erreicht, entsteht automatisch der urheberrechtliche Schutz am Werk mit all seinen Rechten und Pflichten.

 

Im Urheberrecht, als einer der Kerndisziplinen in „grünen Bereich“, vertreten wir insbesondere:

 

  • Musiker
  • Fotografen
  • Künstler
  • Schriftsteller
  • Designer
  • Architekten
  • Rechteinhaber/ Rechtsnachfolger

 

Hierbei ergeben sich insbesondere folgende Themenschwerpunkte:

 

  • Prüfung und Bewertung des jeweiligen urheberrechtlichen Schutzes
  • Urheberrechtliche Auseinandersetzungen aufgrund unlizenzierter Werknutzung
  • Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Beratung und Überprüfung der angemessenen Vergütung
  • Schranken des urheberrechtlichen Schutzes

Das Designrecht oder Geschmacksmusterrecht stellt für viele unserer Mandanten eine interessante Möglichkeit dar, für bestimmte Waren und deren besondere Ausprägung ein Ausschließlichkeitsrecht zu erwerben.

 

Hierbei wird Ihr einzigartiges neues Produkt in seiner konkreten Gestalt, Farbe und Form geschützt und im entsprechenden Register eingetragen. So erwerben Sie das Recht, allein auf dieses konkrete Produkt zuzugreifen und eine Alleinstellung am Markt zu erreichen.

 

Hierzu vertreten und beraten wir Sie in allen Fragen rund um die

 

  • Möglichkeiten und Reichweiten des Designschutzes
  • die Eintragung und Verteidigung der Designs
  • Verwaltung des Designportfolios
  • Vertretung vor den deutschen und/oder internationalen Behörden/Gerichten.

Ihr Ansprech­partner

Rechtsanwalt Christian Röhl, LL.M.

 

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

Christian.Roehl@rdp-law.de