Bera­tung betrieb­licher Daten­schutz­beauftragter

Betriebliche Datenschutzbeauftragte, häufig ohne juristischen Hintergrund, stehen vor der Herausforderung, komplexe rechtliche Fragen im Datenschutzrecht zu beurteilen. Die rechtlichen Zusammenhänge und Auswirkungen können problematisch sein und erfordern fundierte Kenntnisse.

Unsere Bera­tung deckt eine Viel­zahl recht­licher Frage­stellungen betrieb­licher Daten­schutzbeauf­tragter ab:

Die Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen: Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, die den Datenschutzanforderungen entsprechen und die Rechte der Arbeitnehmer wahren.

 

Die Zulässigkeit der Einsichtnahme in E-Mail-Postfächer während Krankheit: Wir klären für Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Einsichtnahme in E-Mail-Postfächer von erkrankten oder länger abwesenden Mitarbeitern unter Beachtung des Datenschutzes.

 

Die Gestaltung datenschutzrechtlicher Vereinbarungen und Verhandlungen mit Dienstleistern: Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit externen Dienstleistern und stehen Ihnen bei Verhandlungen zur Seite.

 

Die rechtssichere Erstellung von Einwilligungserklärungen: Wir helfen Ihnen dabei, Einwilligungserklärungen rechtssicher zu gestalten, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden.

 

Die Entwicklung von Datenschutzrichtlinien: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, um einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.

 

Die Bearbeitung von Auskunftsbegehren und die sichere Reaktion darauf: Wir beraten Sie bei der Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Reaktion auf solche Anfragen.

 

Die Begleitung in Verfahren mit Aufsichtsbehörden, sowohl verwaltungsrechtlich als auch auf gerichtlichem Weg: Wir stehen Ihnen bei Verfahren mit Datenschutzaufsichtsbehörden zur Seite und vertreten Ihre Interessen sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor Gericht.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter rechtlicher Partner zur Seite, um den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Ihr Unternehmen zu beraten und zu unterstützen.

 

Wir bieten flexible Beratungsmodelle an, entweder auf Stundenbasis oder in Form von monatlichen Pauschalvereinbarungen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen.

Ihre Ansprech­partnerin

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

 

Fachanwältin für IT-Recht

zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)

zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)

 

Michaela.Berger@rdp-law.de