IT-Recht
Der Begriff IT-Recht ist die Abkürzung für Informationstechnologierecht und steht heute für all das, was früher unter die Begriffe Computerrecht, Informatikrecht, Multimediarecht oder EDV-Recht fiel.
Dabei ist das IT-Recht kein eigenes Rechtsgebiet, sondern eine Schnittmenge verschiedener zivilrechtlicher Vertragstypen und Rechtsgebiete. So spielen hier neben allgemeinen Problemen des Vertragsschlusses vor allem auch die Rechtsgebiete Urheberrecht, Markenrecht, Kennzeichenrecht, Patentrecht, Datenschutzrecht eine bedeutende Rolle.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich neben der großen rechtlichen Erfahrung auch das nötige technische Wissen, das zur Problemlösung im IT-Bereich unumgänglich ist.
Folgende Gebiete werden u.a. im Rahmen des IT-Rechts von uns bearbeitet:
- Domainrecht
- Softwareverträge
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (e-commerce)
- Datenschutzrecht
- Providerverträge
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste
- Website-Check



