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Softwareverträge

Der "Softwarevertrag" stellt wie so häufig im IT-Recht keinen eigenen Vertragstyp dar, es fehlen somit spezifische gesetzliche Regelungen, die genau auf Softwareverträge zugeschnitten sind. Der Softwarevertrag kann von der einfachen Überlassung von Standardsoftware bis hin zu umfangreichen Softwareerstellungs- und Pflegeverträgen reichen. Je umfangreicher die vertraglichen Beziehungen sind, desto größer können die Probleme mit der Zuordnung und Abgrenzung der einzelnen Leistungen werden. Fällt zum Beispiel das Aufspielen eines Patches/Updates noch unter die Gewährleistung, oder handelt es sich hierbei schon um eine kostenpflichtige Leistung im Bereich eines Pflegevertrages? 

Schon aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass es im Bereich der Software nötig ist, dezidierte Regelungen zu treffen. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung auf diesem Gebiet ist es uns möglich, Sie in allen Stadien eines Projektes zu betreuen, von der Erstellung des Pflichtenheftes bis zur Regelung der Pflege der erstellten Software. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um sich genauer über eine oder mehrere unserer Leistungen zu informieren: