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Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht beschäftigt sich mit dem Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Im Mittelpunkt stehen hierbei insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Verkäufer. Dieser kann als Handelsvertreter (= Handelsvertreterrecht) oder Makler, als Franchisenehmer (= Franchiserecht) oder als Vertragshändler sowie als einfacher Händler tätig sein.

Insbesondere bei der Erschaffung eines selektiven Vertriebssystems bieten wir unsere Expertise an. Wir entwickeln dabei in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene individuelle Vertriebssysteme, um einen reibungslosen Ablauf beim Vertrieb zu ermöglichen. Wir legen dabei größten Wert auf die Einhaltung insbesondere der kartellrechtlichen Vorschriften und vergewissern uns durch stetige Kontrolle, dass das System auch ordnungsgemäß funktioniert.