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Datenschutzerklärungen

Eine Datenschutzerklärung ist für jeden Online-Auftritt ein unverzichtbares Muss. Denn selbst wenn von der Webseite keine Daten der Nutzer in Form von Kontaktformularen erhoben werden, werden trotzdem verschiedenste Daten, wie z.B. die IP-Adresse des Nutzers, der verwendete Browser, das installierte Betriebssystem oder die übertragene Datenmenge gesammelt.

Dies muss den Nutzern in der Datenschutzerklärung mitgeteilt werden. Werden zudem Plug-Ins von sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook verwendet, oder ein Dienst zur Auswertung des Traffics auf der Webseite, dann sind dies weitere Stellen, an denen eine große Anzahl an Daten erhoben werden.

Wir haben im folgenden Textbausteine zum kostenlosen Einbau in die Datenschutzerklärung bezüglich der bekanntesten social networks und Google Analytics bereitgestellt.

Diese Textbausteine dürfen kostenlos auch zur kommerziellen Verwendung übernommen werden, wenn folgender Text mit funktionierendem Link auf unsere Seite gesetzt wird:

"Diese Erklärung wurde von der Kanzlei Röhl · Dehm & Partner, Rechtsanwälte kostenlos zur Verfügung gestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.rdp-law.de/service/datenschutzerklaerungen.html "

 

Wichtig:

Diese Textbausteine und Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der zahlreichen Rechtsprechungsänderungen und auch der technischen Änderungen bei den Betreibern der social networks erheben diese Textbausteine auch keinen Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit. Es ist Aufgabe des Verwenders zu prüfen, ob der entsprechende Textbaustein auf die individuelle Situation des Verwenders zutrifft oder gegebenenfalls angepasst werden muss. Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte übernehmen daher keinerlei Haftung bei Ansprüchen von Dritten, die mittelbar oder unmittelbar aus der Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Textbausteine herrühren.