Datenschutz-Audits / Auditierung

Die regelmäßige Auditierung ist nicht nur elementarer Bestandteil eines jeden Datenschutzmanagementsystems, die DSGVO fordert eine solche nun auch ausdrücklich in Art. 32 DSGVO.

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO inklusive Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Datenschutzrechtliche Prozesse
  • Erfüllung der Informationspflichten, Art. 12 – 14 DSGVO
  • Sicherheit der Verarbeitung, Art. 32 DSGVO
  • Umfassendes rechtliches Know-How im Datenschutzrecht und angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Urheberrecht
  • Erfahrung in der Gesprächsführung
  • Tiefgehende Kenntnisse von Datenschutzmanagementsystemen und den Anforderungen an die Umsetzung im Unternehmen
  • Strukturiertes und analytisches Vorgehen bei der Auditierung und Dokumentation
  •  Initiales Erstaudit zur Ermittlung des Datenschutzniveaus im Unternehmen
  •  Auditierung einzelner Unternehmensbereich auf Datenschutzkonformität
  •  Auditierung der Unternehmenswebseite
  •  Prozessaudits
  •  Regelmäßige Auditierungen im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems

Ihre Ansprech­partnerin

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

 

Fachanwältin für IT-Recht

zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)

zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)

 

Michaela.Berger@rdp-law.de