Arbeitsrecht
Datenschutz und Arbeitsrecht haben eine große Schnittmenge:
den Mitarbeiterdatenschutz / Beschäftigtendatenschutz
Ohne tiefgehende Kenntnisse im Arbeitsrecht ist keine datenschutzrechtliche Beratung möglich. Aus diesem Grund verfügen wir auch im Bereich des Arbeitsrechts über speziell ausgebildete Rechtsanwälte, um Ihnen sowohl in datenschutzrechtlicher Hinsicht fundierte Beratung anbieten zu können, als auch in speziellen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Seite zu stehen.
Typische Fragestellungen des Mitarbeiterdatenschutzes:
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Verarbeitung von privaten Mitarbeiterdaten im Unternehmen
(E-Mail-Nutzung, mobile Geräte, BYOD, etc.) - Fragestellungen des Bewerbermanagements / Recruitings
- Betriebliches Eingliederungsmanagement / Krankenrückkehrgespräche
- Auskunftsansprüche der Mitarbeiter
- Mitarbeiterüberwachung
Arbeitsrecht und der einzelne
Mitarbeiter (Individualarbeitsrecht)
Neben diesen meist mit datenschutzrechtlichen Aspekten verknüpften Fragestellungen beraten wir auch losgelöst vom Datenschutz sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer unter anderem bei folgenden Thematiken:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsverträge
- Erfüllung des Zeugnisanspruchs
Arbeitsrecht und Betriebsrat
(Kollektivarbeitsrecht)
- Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung bei Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
- Datenschutzrechtliche Beratung des Betriebsrats
- Beratung und Verhandlung von Sozialplänen
Sprechen Sie uns an! Gerne ermitteln wir gemeinsam, in welchen Bereichen wir Ihnen Unterstützung anbieten können.

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.
Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)