Kein Microsoft-Teams mehr in Schulen! Zumindest nicht mehr in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

Das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass alle Schulen ab dem nächsten Schuljahr auf die Nutzung der Microsoft-Software Teams für Videokonferenzen verzichten. Das ergibt eine Antwort auf die Landtagsanfrage der CDU-Fraktion. Grund hierfür ist neben der aktuell unzulässigen Datenübertragung in die USA, dass die DSGVO dem Schutz von personenbezogenen Daten von Kindern einen besonders hohen Stellenwert beimisst.

 

In Rheinland-Pfalz existiert der Schulcampus RLP an den das Videokonferenztool Big Blue Botton (BBB) angeschlossen ist. Hierauf seien schon viele Schulen umgestiegen.  Jetzt müssen auch die restlichen Schulen nachziehen.

 

Auch in Baden-Württemberg darf Teams (neben Microsoft 365) ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr verwendet werden. Dies teilte der Landesdatenschutzbeauftrage Brink bereits im April 22 mit. Das Kultusministerium Baden-Württemberg und der Datenschutzbeauftragte überprüften in einem Pilotbetrieb von Herbst 2020 bis Frühling 2021 eine funktionell eingeschränkte und möglichst datenschutzkonforme Konfiguration von Microsoft 365. Diese stellte zwar durchaus Verbesserungen zur Standard-Installation dar, ermöglichte aber trotzdem keinen datenschutzkonformen Einsatz, was unter anderem an den Datentransfers in die USA liegt und an der speziellen Stellung der Schulen als Hoheitsträger und einem klaren Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Schule und Schülern bzw. Eltern besteht. Brink ist seither in Kontakt mit etwa 40 Schulen in Baden-Württemberg die MS 365 oder Teams verwenden und bei denen es konkrete Beschwerden gab. Von diesen wird nunmehr ausdrücklich verlangt, die Nutzung von MS 365 und Teams zu beenden oder von den Schulen als Verantwortlichen den datenschutzkonformen Betrieb eindeutig nachzuweisen.

 

Grundsätzlich sind die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg natürlich nur für Verantwortliche, und damit Schulen, in ihrem Bundesland zuständig. Allerdings gilt bei uns in Bayern keine „andere“ DSGVO. Die Ergebnisse der rechtlichen Überprüfung sind nachvollziehbar und daher ist davon auszugehen, dass die bayerische Aufsichtsbehörde sich hier Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anschließen wird.

 

Beitrag vom 29.06.2022