Externer KI-Beauftragter für Ihr Unternehmen.
Vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken.
Wir sorgen für Rechtssicherheit nach der neuen EU-KI-Verordnung.
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Kostenloses Erstgespräch
Warum Sie jetzt handeln müssen
Die KI-Verordnung (AI Act) setzt strenge Maßstäbe. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Haftungsrisiken
Ohne klaren Rechtsrahmen haften Geschäftsführer persönlich für Schäden durch KI-Systeme. Wir sichern Sie ab.
Dokumentationspflicht
Hochrisiko-Kl erfordert umfangreiche technische Dokumentation. Wir erstellen diese rechtssicher für Sie.
Vertrauen schaffen
Ein externer KI-Beauftragter signalisiert Kunden und Partnern, dass Sie Datenschutz und Ethik ernst nehmen.
Unsere Leistungen als Ihr externer KI-Beauftragter
- Identifikation und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme
- Prüfung von Transparenz- und Überwachungspflichten
- Erstellung der technischen Dokumentation nach KI-VO
- Schulung Ihrer Mitarbeiter und Sensibilisierung
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Norbert Geyer
Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter
KI-Koordinator (TÜV Rheinland)
KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)
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