Externer KI-Beauftragter für Ihr Unternehmen.

Vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken.
Wir sorgen für Rechtssicherheit nach der neuen EU-KI-Verordnung.

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Warum Sie jetzt handeln müssen

Die KI-Verordnung (AI Act) setzt strenge Maßstäbe. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Haftungsrisiken

Ohne klaren Rechtsrahmen haften Geschäftsführer persönlich für Schäden durch KI-Systeme. Wir sichern Sie ab.

Dokumentationspflicht

Hochrisiko-Kl erfordert umfangreiche technische Dokumentation. Wir erstellen diese rechtssicher für Sie.

Vertrauen schaffen

Ein externer KI-Beauftragter signalisiert Kunden und Partnern, dass Sie Datenschutz und Ethik ernst nehmen.

Unsere Leistungen als Ihr externer KI-Beauftragter

  • Identifikation und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme
  • Prüfung von Transparenz- und Überwachungspflichten
  • Erstellung der technischen Dokumentation nach KI-VO
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter und Sensibilisierung
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

Ihr Ansprech­partner

Rechts­anwalt Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter
KI-Koordinator (TÜV Rheinland)
KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)
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