Gedanken zur Chatkontrolle

Die EU-Kommission hat am 11.05.2022 einen Entwurf einer Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch veröffentlicht. Das unter dem Schlagwort „Chatkontrolle“ bekannt gewordene Vorhaben sorgt seither – zu Recht- für einige Irritationen bei Juristen, Politikern, Datenschützern und Bürgern.

 

Was ist geplant?

 

Geplant ist ein System der Kontrolle und Durchsuchung von Kommunikationsinhalten auf Handys, Laptops und anderen Endgeräten. Alle Anbieter von Hosting Services, Internet Access, Messenger-Diensten (wie WhatsApp, Signal, Telegram) und App Stores sollen Risiken für die missbräuchliche Verwendung ihrer Angebote für Kindesmissbrauch im Internet erkennen und minimieren. Hosting Services können zum Löschen von Inhalten und Access Provider zu Netzsperren einzelner Inhalte oder ganzer Websites verpflichtet werden. Hosting Services und Messenger-Dienste können über „detection orders“ dazu verpflichtet werden bekanntes („known“) oder neues („new“) Material auf ihren Services zu identifizieren, das Kindesmissbrauch darstellen könnte. Das heißt, es entsteht damit eine Verpflichtung bestehende Inhalte zu durchsuchen (scanning) und neue Inhalte zu durchleuchten (was einem Uploadfilter entspricht). Zudem ist eine Meldepflicht für Hosting Services und Messenger vorgesehen: Eine Meldung möglicher Inhalte oder Aktivitäten zu Kindesmissbrauch soll an ein neu zu gründendes „EU-Zentrum gegen Kindesmissbrauch“ in Den Haag erfolgen.

 

Des Weiteren sollen App Stores und Messenger-Dienste zur Altersverifizierung ihrer Nutzer verpflichtet werden. Hiermit entsteht eine Identifizierungspflicht, welche die anonyme Nutzung von Messengerdiensten oder Handys faktisch unmöglich macht.

 

Was bedeutet dies?

 

Das heißt ganz klar, dass Kommunikation in Zukunft nicht mehr vertraulich sein würde, denn: betroffen ist auch verschlüsselte Kommunikation, die „irgendwie“ gescannt werden soll. Wie dies technisch passieren soll, lässt die EU-Kommission allerdings noch offen. Auch das Erkennen von Bildern, die sexuelle Gewalt gegen Kinder, darstellen, ist technisch schwierig. Hierzu bräuchte es eine automatische Bilderkennung, wobei allerdings beispielswiese legale Nacktbilder von illegalen Gewaltdarstellungen unterschieden werden müssten. „Zweifel am Alter des potenziellen Opfers“ (15 oder doch schon 18?) sollen laut Entwurf die Anbieter aber nicht daran hindern, Inhalte zu melden. Bei der Masse an überwachter Kommunikation ist es daher klar, dass sehr viele fälschlicherweise gemeldete Inhalte bei den Anbietern und Ermittlern landen werden.

 

Mit dieser Chatkontrolle würden weite Teile der digitalen Kommunikation aller Bürger anlasslos und verdachtsunabhängig überwacht werden. Zwar betont die Kommission, dass dies nicht passieren soll. Technisch ist es aber möglich.

 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich bereits dahingehend, dass „der Entwurf der Kommission nicht vereinbar mit unseren europäischen Werten sei und mit geltendem Datenschutzrecht kollidiert“. Vieles am Entwurf ist im Detail vage (das EU-Zentrum, technische Werkzeuge, Verfahren) und da einige Punkte massiv in Grundrechte eingreifen, wird die Verordnung seiner Ansicht nach keinesfalls in dieser Form Bestand haben.

 

Dabei ist das ganze Vorhaben nicht einmal erfolgversprechend. Joachim Türk vom Bundesvorstand des Kinderschutzbundes hält „ anlasslose Scans von verschlüsselter Kommunikation für unverhältnismäßig und nicht zielführend“, da diese Kommunikation bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen kaum eine Rolle spiele.

 

Der Journalist Dr. Hendrik Wieduwilt schrieb treffend auf n-tv.de: „Willst du eine Überwachungsmaßnahme, begründe sie mit Kindern oder, genauer, dem Schutz der Kinder von Missbrauch. Das soll jeden politischen Widerstand diskreditieren.“ Und: „Besser als China und Russland ist auch das Überwachungsphantasma der Ursula von der Leyen allemal. Aber eine Handbreit unterm Totalitarismus, das ist jetzt der neue Goldstandard“.  „Täuschen Sie sich nicht: Es wird nicht bei Sexualstraftaten bleiben“.

 


Abschließend bleibt zu sagen, dass dieser Entwurf ein Frontalangriff auf die Vertraulichkeit der Kommunikation und digitale Bürgerrechte ist. Oder: Zensursula ist zurück. Es geht um ein Überwachungsvorhaben, das jeden von uns betrifft und ein rechtsstaatliches NoGo ist.

Beitrag vom 18.05.2022