Externer KI-Beauftragter für Unternehmen – rechtssicherer KI-Einsatz nach der KI-Verordnung

Rechtskonformität und Zukunftssicherheit durch spezialisierte Expertise im IT-Recht, Datenschutz und dem Recht der Künstlichen Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist längst fester Bestandteil vieler Unternehmensprozesse – vom Personalbereich über Finanzdienstleistungen bis zur Medizintechnik. Gerade in den von der KI-Verordnung (KI-VO) definierten Hochrisikobereichen gelten strenge rechtliche Vorgaben. Unternehmen sind daher gut beraten, frühzeitig einen externen KI-Beauftragten zu benennen, um rechtssicher zu agieren und regulatorischen Anforderungen zuverlässig zu entsprechen.

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Warum ein externer KI-Beauftragter sinnvoll ist

  • Expertenwissen: Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bilden sich kontinuierlich in technischer und juristischer Hinsicht weiter – mit Fokus auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.
  • Rechtskonformität sicherstellen: Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in der Medizintechnik, öffentlichen Verwaltung oder im HR-Bereich, unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen. Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und regulatorische Pflichten zu erfüllen.
  • KI-Compliance gewährleisten: Datenschutz, Arbeitsrecht, IT-Recht, Produkthaftungsrecht und KI-spezifische Vorschriften – wir navigieren Ihr Unternehmen durch das komplexe Regelwerk.
  • Risikominimierung: Durch eine fundierte rechtliche Bewertung von KI-Systemen identifizieren wir frühzeitig potenzielle Risiken und helfen, diese zu vermeiden.
  • Transparenz und Vertrauen schaffen: Die Benennung eines unabhängigen externen KI-Beauftragten signalisiert Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen in den KI-Einsatz bei Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern.

Warum Rechtsanwälte mit Fokus auf IT-Recht ideal geeignet sind

Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt verfügt über fundiertes Wissen in allen für den KI-Einsatz relevanten Rechtsgebieten – von DSGVO über Vertragsgestaltung bis hin zur Produkthaftung. Gleichzeitig bringen wir technisches Verständnis mit und agieren als Schnittstelle zwischen Fachabteilungen, Datenschutzbeauftragten und technischen Teams.

Unsere interdisziplinäre Kompetenz ermöglicht es, rechtliche Anforderungen praxisnah und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

Unsere Leistungen als externer KI-Beauftragter

Als externer KI-Beauftragter übernehmen wir zentrale Aufgaben der KI-Compliance und begleiten Sie bei der Einführung, Nutzung und Dokumentation von KI-Systemen im Unternehmen:

  • Identifikation und Klassifikation eingesetzter KI-Systeme
  • Prüfung von Transparenz-, Sicherheits- und Überwachungspflichten
  • Erstellung und Pflege technischer Dokumentation gemäß KI-VO
  • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen bei Hochrisiko-KI
  • Unterstützung bei der Implementierung konkreter KI-Projekte
  • Durchführung interner Schulungen und Sensibilisierung aller Beteiligten
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Vorbereitung und Begleitung bei KI-Audits

Mit juristischer Fachkompetenz, technischem Know-how und Erfahrung aus der Praxis unterstützen wir Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen.

Sie möchten einen externen KI-Beauftragten benennen und Ihre KI-Projekte rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfähig gestalten?

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch – unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zum Thema externer KI-Beauftragter, Hochrisiko-KI, KI-Compliance und KI-Verordnung.

Ihr Ansprech­partner

Rechts­anwalt Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter
KI-Koordinator (TÜV Rheinland)
KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)
Partner

 

FAQ – Externer KI-Beauftragter für Unternehmen

Ein externer KI-Beauftragter ist ein spezialisierter Experte – in der Regel ein auf IT-Recht und Datenschutz fokussierter Rechtsanwalt –, der Unternehmen bei der rechtskonformen Einführung und Nutzung von KI-Systemen unterstützt. Ziel ist ein rechtssicherer KI-Einsatz nach den Vorgaben der KI-Verordnung (KI-VO), DSGVO und weiterer regulatorischer Anforderungen.

Die KI-Verordnung sieht keine ausdrückliche Pflicht zur Benennung eines KI-Beauftragten vor. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, umfangreiche Compliance-, Dokumentations- und Überwachungspflichten einzuhalten – insbesondere bei Hochrisiko-KI. Die Bestellung eines externen KI-Beauftragten ist daher ein effektives Instrument zur Sicherstellung der Rechtskonformität und Risikominimierung.

Sinnvoll ist die Benennung eines externen KI-Beauftragten spätestens dann, wenn KI-Systeme in regulierten oder sensiblen Bereichen eingesetzt werden – etwa im Personalwesen, in der Medizintechnik, im Finanzsektor oder in der öffentlichen Verwaltung. Besonders bei Hochrisiko-KI nach der KI-Verordnung empfiehlt sich eine spezialisierte rechtliche Begleitung.

Ein externer KI-Beauftragter identifiziert und klassifiziert KI-Systeme, prüft regulatorische Anforderungen nach KI-VO und DSGVO, begleitet KI-Projekte rechtlich, erstellt oder überprüft die technische Dokumentation, unterstützt bei KI-Audits und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.

Hochrisiko-KI umfasst KI-Systeme, die erhebliche Auswirkungen auf Grundrechte, Sicherheit oder wirtschaftliche Teilhabe haben können. Dazu zählen etwa KI-Anwendungen im HR-Bereich, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder in sicherheitsrelevanten Infrastrukturen. Für Hochrisiko-KI gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, menschliche Aufsicht und Dokumentation.

Im Rahmen der KI-Compliance sorgt der externe KI-Beauftragte für die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen aus KI-Verordnung, DSGVO, IT-Recht, Arbeitsrecht und Produkthaftung. Dazu gehören Risikoanalysen, Governance-Strukturen, interne Richtlinien, Schulungen sowie die kontinuierliche Überwachung der eingesetzten KI-Systeme.

Ein externer KI-Beauftragter bringt unabhängige Expertise, aktuelle regulatorische Kenntnisse und praktische Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit. Unternehmen profitieren von objektiver Risikobewertung, hoher Rechtssicherheit und einer klaren Haftungsstruktur – ohne eigene Ressourcen langfristig binden zu müssen.

Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, sind die Anforderungen der DSGVO zu beachten. Ein externer KI-Beauftragter prüft Rechtsgrundlagen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, privacy-by-design-Konzepte sowie Verträge mit Dienstleistern und stellt so einen datenschutzkonformen KI-Einsatz sicher.

Ein KI-Audit umfasst die rechtliche und organisatorische Prüfung eingesetzter KI-Systeme. Dabei werden unter anderem Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Transparenzpflichten, Human Oversight, Sicherheitsmaßnahmen und Compliance-Strukturen überprüft. Der externe KI-Beauftragte bereitet Unternehmen zudem auf behördliche Prüfungen vor.

Relevant ist ein externer KI-Beauftragter für alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, einkaufen oder einsetzen. Besonders betroffen sind Organisationen in regulierten Branchen sowie Unternehmen, die Hochrisiko-KI im Sinne der KI-Verordnung verwenden.

Durch kontinuierliche rechtliche Begleitung, Monitoring regulatorischer Entwicklungen und Anpassung interner Prozesse stellt der externe KI-Beauftragte sicher, dass der KI-Einsatz langfristig rechtskonform, wirtschaftlich tragfähig und vertrauenswürdig bleibt

Fehlende oder unzureichende KI-Compliance kann zu erheblichen Bußgeldern nach der KI-Verordnung und DSGVO, zu Schadensersatzansprüchen sowie zu Reputationsschäden führen. Ein externer KI-Beauftragter hilft, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.