RAin Michaela Berger

Rechts­anwältin
Michaela Berger, LL.M.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht

Datenschutz-Auditorin · Datenschutzbeauftragte

Partnerin

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Tätig­keits­­schwer­punkte

Rechtsanwältin für Daten­schutz

Rechts­anwältin Berger ist seit 2009 Partner bei RDP Rechtsanwälte und leitet zusammen mit Rechts­anwalt Norbert Geyer das Referat Datenschutz / IT-Recht / Compliance bei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte in Augsburg.

Haupt­schwer­punkt ihrer Tätigkeit ist die daten­schutz­rechtliche Beratung von Unter­nehmen und internen Daten­schutz­beauftragten.

Als zertifizierte Daten­schutz­beauftragte (TÜV Süd) und Datenschutz-Auditorin (DSA-TÜV Süd) ist Rechts­anwältin Michaela Berger unter anderem als externe Daten­schutz­beauftragte für Unter­nehmen tätig.

Dabei liegt der Fokus der daten­schutz­recht­lichen Beratung auf allen Aspekten des Mit­arbeiter­daten­schutzes und der Daten­schutz­organisation. So berät Rechtsanwältin Berger Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von Daten­schutz­konzepten / Daten­schutz­manage­ment­systemen oder führt als Daten­schutz-Auditor Daten­schutz-Audits zur Kon­formitäts­prüfung durch.

Rechts­anwältin und Fach­anwältin für IT-Recht

Rechts­anwältin Michaela Berger ist spezialisiert auf das IT-Recht. Mit um­fassendem Fach­wissen und jahre­langer Erfahrung bietet Frau Berger maß­geschneiderte Rechts­beratung für sämtliche Fragen zum IT-Recht.

Frau Berger versteht die Heraus­forderungen der digitalen Welt und unterstützt Sie bei Daten­schutz, Verträgen und Com­pliance. Wenden Sie sich bei Ihren Fragen zum IT-Recht an Rechts­anwältin Michaela Berger, um rechtliche Risiken bei Ihren IT-Projekten zu minimieren.

KI-RECHT UND KI-COMPLI­ANCE

Ein weiterer Schwer­punkt ihrer Tätig­keit liegt im Bereich KI-Recht und KI-Compli­ance. Rechts­anwältin Berger begleitet sowohl Unter­nehmen als auch Betriebs­räte bei der Ein­führung und Um­setzung von KI-Syste­men im Unter­nehmen. Dabei liegt ein beson­derer Fokus auf den mit­bestimmungs­recht­lichen und arbeits­recht­lichen Aus­wirkungen des KI-Einsatzes.

Rechts­anwältin Berger berät Betriebs­räte als KI-Sach­verstän­dige nach § 80 Abs. 3 BetrVG bei der Ein­führung von KI-Syste­men, dem Ab­schluss von Betriebs­verein­barungen und allen Fragen rund um KI, damit die recht­lichen Rahmen­beding­ungen für Trans­parenz, Fair­ness und Mitarbeiter­schutz beim Einsatz von KI im Unter­nehmen ein­gehalten werden. Durch ihre Expertise stellt Frau Berger sicher, dass tech­nologische Inno­vationen in Ein­klang mit arbeits­rechtlichen Anforder­ungen und den Interessen der Betriebs­räte und Beschäf­tigten umgesetzt werden.

Marketing für RDP Rechtsanwälte

Intern verantwortet Rechts­anwältin Michaela Berger in Augsburg den Bereich Marketing und alle damit zusam­men­hängenden Themen.