Rechtsanwältin
Michaela Berger, LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht
Datenschutz-Auditorin · Datenschutzbeauftragte
Partnerin
Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtsanwältin für Datenschutz
Rechtsanwältin Berger ist seit 2009 Partner bei RDP Rechtsanwälte und leitet zusammen mit Rechtsanwalt Norbert Geyer das Referat Datenschutz / IT-Recht / Compliance bei RDP Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte in Augsburg.
Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen und internen Datenschutzbeauftragten.
Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd) und Datenschutz-Auditorin (DSA-TÜV Süd) ist Rechtsanwältin Michaela Berger unter anderem als externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen tätig.
Dabei liegt der Fokus der datenschutzrechtlichen Beratung auf allen Aspekten des Mitarbeiterdatenschutzes und der Datenschutzorganisation. So berät Rechtsanwältin Berger Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von Datenschutzkonzepten / Datenschutzmanagementsystemen oder führt als Datenschutz-Auditor Datenschutz-Audits zur Konformitätsprüfung durch.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht
Rechtsanwältin Michaela Berger ist spezialisiert auf das IT-Recht. Mit umfassendem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung bietet Frau Berger maßgeschneiderte Rechtsberatung für sämtliche Fragen zum IT-Recht.
Frau Berger versteht die Herausforderungen der digitalen Welt und unterstützt Sie bei Datenschutz, Verträgen und Compliance. Wenden Sie sich bei Ihren Fragen zum IT-Recht an Rechtsanwältin Michaela Berger, um rechtliche Risiken bei Ihren IT-Projekten zu minimieren.
KI-RECHT UND KI-COMPLIANCE
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich KI-Recht und KI-Compliance. Rechtsanwältin Berger begleitet sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei der Einführung und Umsetzung von KI-Systemen im Unternehmen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den mitbestimmungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen des KI-Einsatzes.
Rechtsanwältin Berger berät Betriebsräte als KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG bei der Einführung von KI-Systemen, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und allen Fragen rund um KI, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Transparenz, Fairness und Mitarbeiterschutz beim Einsatz von KI im Unternehmen eingehalten werden. Durch ihre Expertise stellt Frau Berger sicher, dass technologische Innovationen in Einklang mit arbeitsrechtlichen Anforderungen und den Interessen der Betriebsräte und Beschäftigten umgesetzt werden.
Marketing für RDP Rechtsanwälte
Intern verantwortet Rechtsanwältin Michaela Berger in Augsburg den Bereich Marketing und alle damit zusammenhängenden Themen.