Neues Bußgeld aus Berlin

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat am 20.09.2022 ein Bußgeld in Höhe von EUR 525.000,00 gegen eine „Tochtergesellschaft eines Berliner Handelskonzerns“ verhängt. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

 

Verhängt wurde es wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

 

Im betroffenen Unternehmenskonzern war der betriebliche Datenschutzbeauftragte gleichzeitig auch Geschäftsführer von zwei Dienstleistungsgesellschaften, die im Auftrag genau jenes Unternehmens personenbezogene Daten verarbeiteten, für das er als Datenschutzbeauftragter tätig war und die ebenfalls Teile des Konzerns sind.

 

Das Unternehmen hatte damit einen Datenschutzbeauftragten benannt, der Entscheidungen unabhängig kontrollieren sollte, die er selbst in einer anderen Funktion getroffen hatte. Dies widerspricht Art. 38 Abs. 6 S. 2 DSGVO. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten darf demnach nicht von Personen wahrgenommen werden, die sich dadurch selbst überwachen würden.

 

Die Aufsichtsbehörde erteilte im Jahr 2021 zunächst eine Verwarnung gegen das Unternehmen.

 

Nachdem eine erneute Überprüfung in diesem Jahr ergab, dass der Verstoß trotz der Verwarnung weiterbestand, verhängte die BlnBDI das Bußgeld.

 

Bei der Bußgeldzumessung wurde sowohl der dreistellige Millionenumsatz des Konzerns im vorangegangen Geschäftsjahr und die bedeutende Rolle des Datenschutzbeauftragten als Ansprechpartner für die hohe Zahl an Beschäftigten und Kund:innen berücksichtigt, aber auch die vorsätzliche Weiterbenennung des Datenschutzbeauftragten über fast ein Jahr trotz der bereits erteilten Verwarnung. Als bußgeldmindernd wurde hingegen eingestuft, dass das Unternehmen umfangreich mit der BlnBDI zusammengearbeitet und den Verstoß während des laufenden Bußgeldverfahrens abgestellt hat. 

 

Unternehmen sollten daher dringend Doppelrollen eines betrieblichen Datenschutzbeauf-tragten in einem Konzern auf genau solche Interessenkollisionen hin überprüfen. Dies rät der kommissarische Leiter des BlnBDI, Volker Brozio - ein Hinweis, dem wir uns nach die-sem Bußgeld nur dringend anschließen können.

 

 

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Beitrag vom 04.10.2022