Bera­tung betrieb­licher Daten­schutz­beauftragter

Betriebliche Datenschutzbeauftragte verfügen oftmals über keinen juristischen Background. Aus diesem Grund ist die Beurteilung juristischer Einzelfragen im Datenschutzrecht mit allen rechtlichen Zusammenhängen und in den rechtlichen Auswirkungen problematisch.

Die recht­lichen Frage­stellungen betreffen häufig folgende beispiel­haft ge­nannte Fall­gruppen:

  • Rechtlicher Rahmen der Nutzung mobiler Geräte / BYOD / Nutzungsvereinbarungen
  • Erfordernis von Betriebsvereinbarungen
  • Zulässigkeit der Einsichtnahme in E-Mail-Postfächer bei Krankheit
  • Abschluss von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen / Verhandlungen mit Dienstleistern
  • Rechtskonforme Einwilligungserklärungen
  • Erstellung von Richtlinien
  • Bearbeitung und rechtlich sichere Reaktion auf Auskunftsbegehren
  • Verfahren mit den Aufsichtsbehörden / Verwaltungs- und Gerichtsweg

In all diesen Bereichen stehen wir als kompetenter rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung und beraten den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und auch Ihr Unternehmen.

 

Beratungen können entweder in Einzelfällen aufgrund einer Stundensatzvereinbarung erfolgen oder als monatliche Pauschalvereinbarungen.

Ihre Ansprech­partnerin

Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.

 

Fachanwältin für IT-Recht

zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)

zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)

 

Michaela.Berger@rdp-law.de