Datenschutz-Audits / Auditierung
Die regelmäßige Auditierung ist nicht nur elementarer Bestandteil eines jeden Datenschutzmanagementsystems, die DSGVO fordert eine solche nun auch ausdrücklich in Art. 32 DSGVO.
Folgende Auditierungen sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO inklusive Datenschutzfolgeabschätzungen
- Datenschutzrechtliche Prozesse
- Erfüllung der Informationspflichten, Art. 12 – 14 DSGVO
- Sicherheit der Verarbeitung, Art. 32 DSGVO
Ihre Vorteile bei einer Auditierung durch RDP Rechtsanwälte
- Umfassendes rechtliches Know-How im Datenschutzrecht und angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Urheberrecht
- Erfahrung in der Gesprächsführung
- Tiefgehende Kenntnisse von Datenschutzmanagementsystemen und den Anforderungen an die Umsetzung im Unternehmen
- Strukturiertes und analytisches Vorgehen bei der Auditierung und Dokumentation
Leistungen RDP Rechtsanwälte:
- Initiales Erstaudit zur Ermittlung des Datenschutzniveaus im Unternehmen
- Auditierung einzelner Unternehmensbereich auf Datenschutzkonformität
- Auditierung der Unternehmenswebseite
- Prozessaudits
- Regelmäßige Auditierungen im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems

Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.
Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)