Herzlich Willko­mmen

Wir sind eine auf die Gebiete  Datenschutzrecht · Markenrecht · Gewerblicher Rechtsschutz · Medienrecht · IT-Recht · Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Augsburg und München.

Rechtsgebiete

Abmahnkosten vom Patentanwalt im Markenrecht nicht erstattungsfähig
(BGH I ZB 58/19)

Sachverhalt:

Die Klägerin hat die Beklagte wegen Verletzung ihrer Unionsmarken auf Unterlassung in Anspruch genommen und markenrechtliche Folgeansprüche gerichtlich geltend gemacht. Der Streit wurde durch einen Vergleich beendet, der Streitwert wurde durch das Landgericht auf 50.000€ festgelegt.

 

Auf Seiten der Klägerin hat, laut eigenem Vortrag, eine Patentanwältin bei jedem Schriftsatz und bei den Vergleichsverhandlungen tatsächlich mitgewirkt. Die Kosten der Patentanwältin wurden durch das Landgericht als erstattungsfähig anerkannt. Eine Beschwerde des Beklagten hiergegen blieb ohne Erfolg.

Rechtliches Gehör (BGH Urteil I ZR 53/22)

Sachverhalt:

Die Klägerin nahm die Beklagte 2019 wegen behaupteter unlauterer Produktnachahmung und Zeichenverletzung auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch.
Von der Klägerin wurden über ein internationales Franchisesystem sogenannte "Clever-Frame"-Module vertrieben. Diese sind ein aus Modulen zusammengesetztes Rahmensystem für die einfache und schnelle Errichtung von Messeständen. Hierzu ist eine Unionsbildmarke für das Unternehmen D eingetragen. Die Klägerin ist auf Grund eines Lizenzvertrags Nutzungsberechtigte an den Markenrechten und darf auch Rechte hieraus in eigenem Namen geltend machen.

Urheberrechtsverletzung durch gewerbliche öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Lichtbildes
–Fototapete-

Das Landgericht Köln entschied am 18.08.2022 einen interessanten Fall über die Haftung eines Hotelbetreibers, der Fotografien seiner Zimmer in einem Buchungsportal zeigte, auf denen auch eine zuvor gekaufte und angebrachte Fototapete zu sehen war.
Diese Tapete war mit einem großformatigen Bildwerk des klagenden Fotografen bedruckt.

 

DSK stuft den Betrieb von Microsoft 365  - erneut- als datenschutzrechtlich nicht konform ein

Am 24.11.2022 hat die Datenschutzkonferenz eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht. In dieser stellt die DSK fest, dass der Nachweis der Rechtmäßigkeit des Betriebs von Microsoft 365 vom Verantwortlichen nicht erbracht werden kann. Damit kann Microsoft 365 nicht datenschutzkonform betrieben werden, auch der „Datenschutznachtrag“ vom 15.09.2022 seitens Microsoft ändert hieran nichts.

Michaela Berger, LL.M.

Rechtsanwältin,

Fachanw­ältin für IT‑Recht, Datenschutz‑Auditorin, Datenschutz­beauftragte

Uwe Dehm

Rechtsanwalt,

Fach­­anwalt für Steuer­recht

Christian Röhl, LL.M.

Rechtsanwalt,

Fach­a­nwalt für Gewerb­lichen Rechts­schutz

Norbert Geyer

Rechts­anwalt,

Fach­­­anwalt für IT‑Recht,  Daten­schutz­beauftragter