Rechts­anwalt
Norbert Geyer

Fach­anwalt für IT-Recht · Datenschutzbeauftragter

Tätigkeits­schwerpunkte

Datenschutzrecht

 

Rechtsanwalt Geyer leitet zusammen mit Rechtsanwältin Michaela Berger das Referat Datenschutz / IT / Arbeitsrecht bei RDP.

Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd) und für zahlreiche Unternehmen in der datenschutzrechtlichen Beratung tätig – entweder als externer Datenschutzbeauftragter oder als Berater der internen Datenschutzverantwortlichen.

 

RA Geyer ist Hauptansprechpartner in allen Fragen rund um datenschutzrechtliche Verträge und Vereinbarungen (Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Joint Controllership, EU Standarddatenschutzverträge etc.), sowie bei wettbewerbsrechtlich Fragestellungen und weiterer angrenzender Rechtsgebiete.

 

IT-Recht

 

Als Fachanwalt für IT-Recht ist Rechtsanwalt Norbert Geyer zuständig für die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, Auditierungen von Webseiten und die rechtliche Begleitung von Online-Projekten (Gewinnspiele, Social Media, Apps, etc.)

 

 

Vertragsrecht

 

Rechtsanwalt Norbert Geyer ist immer dann gefragt, wenn es um Vertragsgestaltung und die Überprüfung von Verträgen geht. Neben der Erstellung von AGB und Software-Verträgen hat er auch umfassende Erfahrung mit IT-Projektverträgen.

Rechts­anwalt
Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter

 

Norbert.Geyer@rdp-law.de