KI Vertragsrecht Teil 1: Rechtliche Behandlung von KI in der Vertragsgestaltung – Risiken erkennen und vermeiden
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KI Vertragsrecht Teil 1: Rechtliche Behandlung von KI in der Vertragsgestaltung – Risiken erkennen und vermeiden
Die explosionsartige Einbindung von KI-Funktionalitäten in Software, die immer weiter genutzte Möglichkeit, generative KI zur Leistungserbringung im kreativen Bereich einzusetzen, und der unstillbare Hunger nach Trainingsdaten machen eine Fokussierung des Contract-Managements und der Vertrags-Compliance auf Künstliche Intelligenz rechtlich relevante Sachverhalte zukünftig unumgänglich.
Auftraggeber stehen im Rahmen der Beschaffung von Software, aber auch von Hardware mit eingebundener Software, mittlerweile vor großen KI-rechtlichen Herausforderungen. Diese manifestieren sich bereits bei der Gestaltung von vertraglichen Dokumenten im Rahmen einer Ausschreibung oder von allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Wichtige KI-bezogene Fragen bei der Vertragsgestaltung
- Aus Sicht des Auftraggebers müssen bei der Gestaltung von vertraglichen Dokumenten insbesondere folgende Fragestellungen berücksichtigt werden.
- Darf Künstliche Intelligenz grundsätzlich überhaupt in der zu beschaffenden Software und Hardware eingebunden werden?
- Darf ein Auftragnehmer bei der Erstellung von Sourcecode, grafischen, akustischen und textlichen Werken KI einsetzen?
- Welche Art von KI darf technisch wie eingebunden und genutzt werden?
- Unterliegt der Auftraggeber gesetzlichen und/oder vertraglichen Regelungen, die einen Einsatz von KI regulieren oder gar untersagen?
- Muss die KI on-premise auf eigenen Systemen laufen oder ist eine Offenlegung von durch die KI-Systeme verarbeiteten Daten an Dritte erlaubt und rechtlich überhaupt möglich?
- Wie muss der Auftragnehmer/Lieferant eine Nutzung von KI anzeigen?
- Wird der Auftraggeber durch die konkrete vertragliche Gestaltung nicht nur zum Betreiber eines KI-Systems, sondern vielleicht auch ungewollt zum Anbieter?
- Ist es erforderlich, dass das KI-System weiter lernen muss bzw. trainiert werden muss? Dürfen die Auftraggeberdaten dann überhaupt zum Maschinenlernen genutzt werden
Gegensätzliche Interessenlagen in KI-bezogenen Verträgen
Die Interessen der beteiligten Vertragsparteien stehen sich dabei in unterschiedlichen Bereichen zum Teil diametral gegenüber.
Der Auftraggeber möchte beispielsweise die Herrschaft über „seine“ Daten behalten. Der Auftragnehmer dagegen möchte neue Trainingsdaten generieren, um seine KI-Systeme und die dahinterstehenden Modelle zu verbessern. Auch der Einsatz generativer KI zur kreativen Leistungserbringung steht im Spannungsverhältnis zum Wunsch des Auftraggebers, möglichst weitgehende Nutzungsrechte an den für ihn geschaffenen Werken zu erwerben.
Fazit: Künstliche Intelligenz in Verträgen rechtssicher regeln – Risiken erkennen, Konflikte vermeiden
Die Vertragsgestaltung muss diesen Konfliktlagen Rechnung tragen und den Einsatz von KI frühzeitig regeln. Unternehmen sind gut beraten, ihre Vertragsmuster entsprechend anzupassen und auf rechtlich eindeutige Formulierungen zu achten.
Wir beraten Sie gerne bei der Entwicklung oder Prüfung KI-relevanter Vertragsunterlagen – sprechen Sie uns an.
Lesen Sie auch den 2. Teil: KI-Vertragsrecht in der Praxis
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