Neuigkeiten zu Facebook-Fanpages:
Laut DSK aktuell kein datenschutzkonformer Betrieb möglich
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 22.06.22 neue FAQ zu Facebook-Fanpages veröffentlicht. Fanpages (oder Facebook-Seiten) sind Präsentationen auf der Plattform Facebook in Abgrenzung zu reinen Facebook-Profilen, die Privatpersonen zugeordnet sind.
Die DSK kommt zu dem Ergebnis, dass Facebook Fanpages derzeit nicht datenschutzkonform betrieben werden können. Dies liege zum einen daran, dass die Betreiber der Fanpage neben Meta Platforms (als Betreiber des Dienstes Facebook) als sog. gemeinsame Verantwortliche verantwortlich für die Verarbeitung der Nutzerdaten sind (EuGH, Urteil vom 05.06.2018 C-210/16). Als gemeinsam Verantwortliche müssen daher auch die Betreiber der Fanpage die Vorgaben der DSGVO einhalten. Dies ist aktuell aber nicht möglich, weil a) die Betreiber einer Fanpage schon nicht genau wissen können, welche personenbezogenen Daten in welcher Art und Weise konkret von Facebook verarbeitet werden und b) der von Facebook angebotene Vertrag nach Art. 26 DSGVO (Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit) nicht die Anforderungen der DSGVO erfüllt. Zudem ist auch die Übermittlung der Daten in das außereuropäische Ausland, insbesondere in die USA, ein Problem. Solange die Fanpage-Betreiber aber die Rechtskonformität der Datenverarbeitung nicht sicherstellen und nachweisen können, ist eine datenschutzkonforme Nutzung nicht möglich und die Fanpage daher zu deaktivieren. Die Fanpage-Betreiber können auch nicht einseitig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, vielmehr ist eine Mitwirkung seitens Meta Platforms notwendig.
Die DSK äußerte sich hier auch strikt: Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht datenschutzkonform durchgeführt werden kann, so ist diese Verarbeitung rechtswidrig. Dies gilt ab sofort, es bestehen laut DSGVO keine Übergangsfristen, zumal die Aufsichtsbehörden seit Jahren auf die bestehenden Probleme hingewiesen haben.
Zudem äußerte sich die DSK ebenfalls zu anderen Social-Media-Diensten wie Instagram, Twitter und TikTok dahingehend, dass auch bei diesen Diensten, sollten die Umstände des Betriebes vergleichbar sein, die aktuellen Erkenntnisse übertragbar sein dürften. Gleichwohl sei aktuell nur der Betrieb von Facebook-Fanpages gerichtlich geklärt.
Die DSK betonte zwar, dass es keinen Unterschied macht, ob eine öffentliche oder eine nicht-Öffentliche Stelle eine Fanpage betreibt. Da aber öffentliche Stellen in besonderem Maße gesetzlich verpflichtet sind, sich rechtskonform zu verhalten, werden diese nun vorrangig in die Pflicht genommen werden.
Aktuell empfehlen wir daher Facebook und – nach dem Gebot des sichersten Weges- auch andere Social-Media-Dienste, soweit diese wie eine Facebook-Fanpage betrieben werden, zu deaktivieren.