Markenanmeldung – Ihre Marke strategisch und rechtssicher anmelden
Die Markenanmeldung beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer klugen Strategie. Wer eine Marke anmelden möchte, sollte frühzeitig überlegen: Welche Zeichenform ist ideal? Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden? Bestehen Eintragungshindernisse oder ältere Marken, die die Markenanmeldung erschweren könnten? Wir beraten Sie umfassend zur Wahl der Markenform, führen rechtssichere Ähnlichkeits- und Identitätsrecherchen durch und begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Idee bis zur erfolgreichen Markenanmeldung. Unser Ziel: Ein Schutzrecht, das zu Ihrer Vision passt und langfristig Bestand hat.
Die Anmeldung einer Marke ist ein wirtschaftlich relevanter Schritt mit langfristigen Folgen. Wir gestalten den Prozess der Markenanmeldung für Sie effizient, transparent und risikominimiert. Nach Analyse und Beratung übernehmen wir die vollständige Anmeldung Ihrer Marke – von der Klassenauswahl über die Formulierung des Verzeichnisses bis hin zur Kommunikation mit den Markenämtern. Sie konzentrieren sich auf Ihr Business – wir auf Ihre Markenanmeldung und Ihren Markenschutz.
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Markenanmeldung Deutschland – Schutz für Ihre Marke beim DPMA
Wenn Sie Ihre Marke in Deutschland anmelden möchten, bietet der deutsche Markenraum eine starke Rechtsbasis für den Schutz Ihrer Kennzeichen. Wir führen Ihre Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durch, prüfen auf Wunsch vorher mögliche Konflikte und entwickeln eine individuelle Anmeldestrategie. Auch im Widerspruchs- oder Verlängerungsverfahren begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung zuverlässig, damit Ihre deutsche Markenanmeldung langfristig Bestand hat und rechtssicher geschützt ist.
Markenanmeldung EU – Einheitlicher Markenschutz in ganz Europa
Mit einer EU-Marke sichern Sie sich exklusiven Schutz in sämtlichen 27 Mitgliedstaaten – in einem einzigen Verfahren. Wir prüfen die Schutzfähigkeit europaweit, analysieren mögliche Risiken und sorgen für eine rechtssichere und strategisch kluge Markenanmeldung in der EU beim Europäischen Marken- und Patentamt (EUIPO). Im Falle eines Widerspruchs- oder Amtsverfahrens vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und stellen sicher, dass Ihre EU-Markenanmeldung optimal geschützt ist – europaweit und nachhaltig.
Markenanmeldung International – Schutz Ihrer Marke weltweit
Wer global denkt, muss auch global schützen. Mit der internationalen Markenanmeldung über die WIPO (World Intellectual Property Organisation) sichern Sie sich Markenrechte in über 120 Ländern. Wir koordinieren diesen Prozess weltweit, prüfen Besonderheiten in den Zielländern und arbeiten mit unserem über Jahre aufgebauten Netzwerk erfahrener Auslandskollegen zusammen. So bleibt Ihre internationale Marke auch jenseits der Grenzen stark und rechtssicher geschützt.
Marke anmelden? Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Eintragung.
Ob nationale, europäische oder internationale Markenanmeldung – wir entwickeln mit Ihnen die passende Strategie und übernehmen den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Marke anmelden möchten – für eine Beratung, die schützt, was Ihnen wichtig ist.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Christian Röhl, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Verantwortlicher Partner: Markenrecht
Rechtsanwalt Patrick Richnow, LL.M.
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Zertifizierter Berater im Sportrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wiss. Weiterbildung)
Senior Associate
Rechtsanwalt Jan Haßold, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Salary Partner
FAQ – Häufig gestellte Fragen im Markenrecht
Eine Marke schützt Kennzeichen wie Namen, Logos oder Slogans, während ein Design das äußere Erscheinungsbild eines Produkts schützt. Beide Rechte dienen dem Schutz Ihrer unternehmerischen Identität, jedoch in unterschiedlichen Schutzrichtungen.
Ein Patent schützt eine neuartige technische Innovation und durchläuft hierfür ein langwieriges Prüfverfahren.
Ein Patent läuft nach einer bestimmten Zeit automatisch aus (in der Regel 20 Jahre) und kann dann von Dritten grundsätzlich nachgeahmt werden (Gemeinfreiheit).
Marken sind zeitlich unbegrenzt verlängerbare Schutzrechte, die die Vermarktung und Verwertung dieser Produkte, unter den jeweilig individuell gewählten Bezeichnungen exklusiv für den Markeninhaber schützen.
Marken stellen einen erheblichen Wert für die Produkte und/oder Dienstleistungen dar, da sie auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verweisen und damit einen erheblichen Wiedererkennungswert haben und zugleich ein Qualitätsmerkmal darstellen. Durch diesen Schutz kann der Markeninhaber diese mächtige Marktposition für sich beanspruchen und mit einer guten Strategie gewinnbringend nutzen.
Patentanwälte melden oftmals neben den Patenten auch die dazugehörigen Marken an, sind jedoch nicht zugelassen, die Markenrechte auch vor den ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) zu verteidigen. Hierfür sind zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Volljuristen (1. und 2. Staatsexamen) nötig.
Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Er kann beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden, solange die Marke genutzt wird und die Verlängerungsgebühren gezahlt werden.
Die Kosten hängen vom Schutzumfang ab. Eine deutsche Anmeldung beim DPMA beginnt ab ca. 300 EUR. Eine EU-Marke ab ca. 850 EUR. Internationale Marken sind je nach Zielländern zu kalkulieren.
Ja, jedoch ist das Risiko von Fehlern hoch – etwa bei der Klassenauswahl, bei der Anmeldung entgegenstehenden Schutzhindernissen (die Anmeldungskosten werden durch die Ämter nicht erstattet) oder dem Kollisionsrisiko durch ältere Markeninhaber. Eine anwaltlich begleitete Anmeldung erhöht die Schutzwirkung und senkt langfristig Konfliktpotenzial.
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte ohne Erlaubnis ein identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen benutzen, für das die ältere Marke geschützt ist. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung von potentiellen Verletzungen Ihrer Marken und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ebenfalls stehen wir Ihnen umgekehrt bei der Bewertung von vorgeworfenen Verstößen gegen die geschützten Markenrechte mit unserer Erfahrung aus vielen hundert geführten Markenstreitigkeiten zur Seite.
Neben der klassischen Wort- oder Bildmarke gibt es auch Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Hörmarken, Farbmarken oder Positionsmarken. Wir beraten Sie gerne und individuell zur richtigen Schutzform für Ihr Projekt.