Unternehmenskennzeichen – Schutz für Namen, Firmierungen und geschäftliche Bezeichnungen

Unternehmenskennzeichen eröffnen neben der klassischen Markenanmeldung ein eigenständiges Schutzpotenzial für Gewerbetreibende. Sie schützen insbesondere Firmenbezeichnungen und geschäftliche Namen, auch ohne Eintragung in ein Markenregister. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft besitzt, im geschäftlichen Verkehr tatsächlich benutzt wird und vom Markt als Hinweis auf Ihr Unternehmen wahrgenommen wird.

Gerade in frühen Unternehmensphasen oder bei nicht eingetragenen Zeichen kann der Kennzeichenschutz eine wichtige Rolle spielen. Wir beraten Sie umfassend zur Reichweite, Entstehung und Durchsetzung von Unternehmenskennzeichen und zeigen auf, wie dieser Schutz strategisch sinnvoll in ein Gesamtkonzept aus Marke, Design und weiteren Schutzrechten eingebettet werden kann.

Der Schutz von Unternehmenskennzeichen ist wirtschaftlich relevant, aber rechtlich anspruchsvoll. Ob ein Kennzeichen Schutz genießt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa von der Intensität der Nutzung, dem geografischen Tätigkeitsbereich und der Unterscheidungskraft der Bezeichnung. Wir prüfen diese Voraussetzungen sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine belastbare Schutzstrategie.

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Unternehmenskennzeichen als Alternative oder Ergänzung zur Marke

Nicht in jedem Fall besteht bereits ein eingetragener Markenschutz. In solchen Situationen bietet das Unternehmenskennzeichen häufig eine zusätzliche oder vorgelagerte Schutzebene. Auch parallel zur Marke kann der Kennzeichenschutz eine wichtige Rolle spielen, etwa bei Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen oder besonderen Produktlinien.

Wir beraten Sie zur optimalen Ausrichtung Ihrer Kennzeichenstrategie und prüfen, ob und in welchem Umfang ein Unternehmenskennzeichen Schutz entfaltet. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Konflikte mit älteren Marken oder Kennzeichen Dritter und zeigen auf, wann eine ergänzende Markenanmeldung sinnvoll oder notwendig ist.

Verletzung von Unternehmenskennzeichen – Durchsetzung und Verteidigung

Wird Ihr Unternehmenskennzeichen verletzt oder angegriffen, ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Kennzeichenrechte – außergerichtlich und gerichtlich. Gleichzeitig vertreten wir Sie auch dann, wenn Ihnen eine Verletzung fremder Kennzeichenrechte vorgeworfen wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Marken- und Kennzeichenrecht bewerten wir die Erfolgsaussichten realistisch, entwickeln klare Handlungsoptionen und vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Mitbewerbern und vor den zuständigen Gerichten.

Unternehmenskennzeichen strategisch absichern – wir beraten Sie

Ob als eigenständiges Schutzrecht oder als Teil einer umfassenden Markenstrategie: Unternehmenskennzeichen sind ein wichtiges Instrument zur Absicherung Ihrer unternehmerischen Identität. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von der strategischen Planung über die rechtliche Bewertung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte.


Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihr Unternehmenskennzeichen schützen oder verteidigen möchten – für eine Beratung, die rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Klarheit schafft.

Ihre Ansprechpartner

Rechts­anwalt Christian Röhl, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Verantwortlicher Partner: Markenrecht

Rechts­anwalt Patrick Richnow, LL.M.

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Zertifizierter Berater im Sportrecht (FernUniversität in Hagen – Institut für wiss. Weiterbildung)
Senior Associate

Rechtsanwalt Jan Haßold, LL.M.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Salary Partner

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Unternehmenskennzeichen

Ein Unternehmenskennzeichen schützt die Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs, insbesondere Firmennamen oder geschäftliche Bezeichnungen, sofern sie im geschäftlichen Verkehr genutzt werden und Unterscheidungskraft besitzen.

Nein. Der Schutz entsteht durch die tatsächliche Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Eine Eintragung in ein Register ist nicht erforderlich.

Eine Marke wird in einem Register eingetragen und bietet klar abgegrenzten Schutz. Ein Unternehmenskennzeichen entsteht durch Nutzung und ist oft räumlich und inhaltlich enger begrenzt.

Der Schutz richtet sich nach dem Tätigkeitsgebiet und der Bekanntheit des Unternehmens. Er kann lokal, regional oder auch überregional sein.

Ältere Unternehmenskennzeichen können jüngeren Marken entgegenstehen. Umgekehrt können ältere Marken den Schutz eines jüngeren Kennzeichens begrenzen. Eine genaue Prüfung ist daher unerlässlich.

Eine Markenanmeldung bietet regelmäßig einen klareren, umfassenderen und langfristig besser durchsetzbaren Schutz. Wir beraten Sie, wann der Schritt von der Nutzung zum Markenschutz strategisch sinnvoll ist.