Externer KI-Sachverständiger für den Betriebsrat – rechtssichere Unterstützung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen
Mit dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz stehen Betriebsräte vor neuen, komplexen Herausforderungen: Datenschutz, Mitbestimmung, technische Transparenz und rechtliche Grenzen müssen bei der Einführung von KI-Systemen berücksichtigt und bewertet werden.
§ 80 Abs. 3 BetrVG eröffnet dem Betriebsrat die Möglichkeit, bei der Beurteilung solcher Sachverhalte externe Sachverständige hinzuzuziehen – insbesondere dann, wenn KI-Systeme eingeführt oder eingesetzt werden sollen.
§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich.
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Warum ist rechtliche Fachkenntnis bei KI-Projekten für den Betriebsrat unerlässlich?
Künstliche Intelligenz verändert Arbeitsprozesse tiefgreifend. Viele Systeme greifen in die Rechte der Beschäftigten ein, etwa durch:
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle,
- automatisierte Entscheidungen im Recruiting, bei der Schichtplanung oder Zielvorgaben,
- die Verarbeitung sensibler Beschäftigtendaten.
Der Betriebsrat muss diese Eingriffe bewerten und rechtlich einordnen können. Dabei helfen wir. Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinen juristische Expertise in IT-Recht, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht mit technologischem Verständnis.
Warum ein spezialisierter KI-Sachverständiger für den Betriebsrat sinnvoll ist
Unsere Expertise rund um den Einsatz von KI in Unternehmen basiert auf:
- umfassender Kenntnis technischer Grundlagen algorithmischer Systeme,
- tiefem Verständnis der DSGVO, des BDSG und weiterer Datenschutzvorschriften,
- Erfahrung mit Mitbestimmungsrechten bei technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG),
- aktueller Rechtsprechung zur automatisierten Entscheidungsfindung (u. a. EuGH SCHUFA-Urteil).
Was wir als externe KI-Sachverständige leisten
Unsere Leistungen für Betriebsräte im Kontext von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen:
- Erstellung juristischer Gutachten zur rechtlichen Bewertung von KI-Systemen,
- Prüfung technischer Dokumentationen unter rechtlichen Gesichtspunkten,
- Analyse der datenschutzrechtlichen Konformität,
- Unterstützung bei der Ausgestaltung und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen,
- Workshops und Schulungen zum Thema KI im Betrieb,
- kontinuierliche Beratung und Begleitung bei der Einführung oder Anpassung von KI-Systemen.
Unsere Tätigkeit erfolgt stets unabhängig, vertraulich und in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Die Komplexität der eingesetzten KI-Technologien rechtfertigt unsere Einbindung regelmäßig – ein Umstand, der auch von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt wird.
Unterstützung für den Betriebsrat bei Künstlicher Intelligenz: Was wir zusätzlich leisten
- Beratung bei der Gestaltung rechtssicherer KI-Betriebsvereinbarungen
- Taktische Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Schutz der Rechte der Beschäftigten bei Einführung von KI-Systemen
- Schulung und Qualifizierung des Betriebsratsgremiums zu KI-Themen
Sie suchen sachverständige Unterstützung für Ihren Betriebsrat bei Künstlicher Intelligenz im Unternehmen?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch – wir bieten Ihnen juristisch fundierte, techniknahe Beratung zum Einsatz von KI im Betrieb. Ob rechtliche Bewertung, KI-Betriebsvereinbarung oder Schulung: Unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten Ihr Gremium als anerkannte KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwältin Michaela Berger, LL.M.
Fachanwältin für IT-Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Süd)
zertifizierte Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd)
Partnerin
FAQ – Externer KI-Sachverständiger für den Betriebsrat
Nach § 80 Abs. 3 BetrVG darf der Betriebsrat einen externen Sachverständigen hinzuziehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG regelmäßig als erforderlich.
Sind die Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 BetrVG erfüllt, hat der Arbeitgeber die Kosten des externen KI-Sachverständigen zu tragen. Voraussetzung ist, dass die Beauftragung erforderlich ist und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erfolgt.
KI-Systeme im Unternehmen betreffen regelmäßig Mitbestimmungsrechte, Datenschutzfragen und technische Kontrollmöglichkeiten. Ein spezialisierter KI-Sachverständiger verbindet arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und technische Expertise und unterstützt den Betriebsrat bei der rechtssicheren Bewertung komplexer KI-Anwendungen.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Viele KI-Systeme – etwa im HR-Bereich oder bei Leistungsanalysen – fallen unter diese Vorschrift.
KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene und sensible Beschäftigtendaten. Der Betriebsrat muss daher die Einhaltung von DSGVO und BDSG prüfen. Ein externer KI-Sachverständiger unterstützt bei der Analyse datenschutzrechtlicher Risiken, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Bewertung automatisierter Entscheidungen.
Automatisierte Entscheidungen, etwa im Recruiting oder bei Leistungsbewertungen, können erheblich in Rechte von Beschäftigten eingreifen. Maßgeblich sind hier unter anderem Art. 22 DSGVO sowie aktuelle Rechtsprechung, beispielsweise das EuGH-SCHUFA-Urteil. Der Betriebsrat muss prüfen, ob eine menschliche Überprüfung und ausreichende Transparenz gewährleistet sind.
Ein externer KI-Sachverständiger berät den Betriebsrat bei der Ausgestaltung und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen. Dabei werden Regelungen zu Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Kontrollmechanismen, Löschfristen, Human Oversight und Schulungsmaßnahmen entwickelt.
Zu den Risiken zählen Leistungs- und Verhaltenskontrollen, algorithmische Diskriminierung, intransparente Entscheidungslogiken, fehlerhafte Datenverarbeitung sowie unzulässige Profilbildungen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, diese Risiken zu prüfen und die Rechte der Beschäftigten zu schützen.
Zu den Aufgaben gehören juristische Gutachten zur Einführung von KI-Systemen, Prüfung technischer Dokumentationen, Bewertung datenschutzrechtlicher Konformität, Unterstützung in Einigungsstellenverfahren, Schulungen des Betriebsrats sowie laufende Beratung bei Anpassungen oder Updates von KI-Anwendungen.
Ob die Hinzuziehung erforderlich ist, hängt von der Komplexität und Eingriffsintensität des KI-Systems ab. Bei datenintensiven oder überwachungsrelevanten KI-Anwendungen wird die Erforderlichkeit regelmäßig bejaht, insbesondere wenn der Betriebsrat ohne externe Expertise die technischen und rechtlichen Auswirkungen nicht sachgerecht beurteilen kann.
Der Betriebsrat erhält unabhängige, spezialisierte Unterstützung, kann Verhandlungen auf Augenhöhe führen und seine Mitbestimmungsrechte effektiv wahrnehmen. Gleichzeitig erhöht sich die Rechtssicherheit bei der Einführung von KI-Systemen im Unternehmen.
Idealerweise erfolgt die Einbindung bereits in der Planungsphase eines KI-Projekts. Eine frühzeitige rechtliche und technische Bewertung erleichtert die Gestaltung einer rechtssicheren KI-Betriebsvereinbarung und verhindert spätere Konflikte.