Augsburg Rathaus

KI-Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG in Augsburg

RDP Rechtsanwälte begleitet Betriebsräte in Augsburg als spezialisierte externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG – rechtssicher, unabhängig und persönlich.

Externer KI-Sachverständiger für Betriebsräte in Augsburg

Mit dem zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz auch in Augsburger Unternehmen stehen Betriebsräte vor neuen rechtlichen Herausforderungen. Ob KI-gestützte Produktionssteuerung, CoPilot, KI-gestützte HR-Systeme oder intelligente Qualitätskontrolle – jede Einführung berührt Mitbestimmungsrechte, Datenschutz, KI-Recht und die Rechte der Beschäftigten.

RDP Rechtsanwälte begleitet Betriebsräte in Augsburg als externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG. Als ortsansässige Kanzlei am Moritzplatz können wir kurzfristig persönliche Beratungstermine anbieten und kennen die Gegebenheiten des Augsburger Arbeitsmarkts – von der Industrie bis zu lokalen Dienstleistungsunternehmen.

§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: „Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich."

Unsere Expertise

  • KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
  • Spezialisierung auf IT-Recht, KI-Recht, Datenschutz & Arbeitsrecht
  • Große Erfahrung mit KI-Betriebsvereinbarungen
  • KI-Beauftragter TÜV Rheinland im Team
  • Tiefgehende technische Kenntnisse im Bereich IT und KI
  • Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort oder am Moritzplatz 6, Augsburg
AI Act
KI VO beachten
§ 87 BetrVG
Mitbestimmung durchsetzen
AI enabling
auf Augenhöhe KI verhandeln

Unsere Leistungen als KI-Sachverständige

Rechtliche Bewertung

  • Rechtliche Bewertung von KI-Systemen nach BetrVG
  • Prüfung technischer Dokumentation unter Rechtsgesichtspunkten
  • Analyse der rechtlichen Konformität (DSGVO / BetrVG / KI VO)

KI-Betriebsvereinbarungen

  • Entwurf und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen
  • Regelungen zu Transparenz, Zweckbindung und Human Oversight
  • KI Rahmen-Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmungsrecht

  • Prüfung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI bewerten
  • Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
  • Informations- und Kontrollrechte des BR verankern

Datenschutz & DSGVO

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) begleiten
  • Beschäftigtendatenschutz bei KI-Einführung
  • Analyse automatisierter Entscheidungsprozesse

Workshops & Schulungen

  • KI-Grundlagen für Betriebsratsgremien
  • Mitbestimmungsrechte bei KI verstehen und nutzen
  • Praxisnahe Fallbeispiele und Handlungsempfehlungen

Laufende Begleitung

  • Kontinuierliche Beratung bei KI-Updates und Änderungen
  • Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Unterstützung bei neuen KI-Projekten und Rollouts

Unser Vorgehen als KI-Sachverständige

1

Erstgespräch

KI-Projekt und Situation des Betriebsrats kennenlernen – kostenlos und unverbindlich

2

Systemanalyse

Technische Dokumentation, DSFA und Funktionsweise des KI-Systems rechtlich prüfen

3

Gutachten

optional: Juristisches Gutachten zur Bewertung des KI-Systems nach BetrVG, DSGVO und AI Act erstellen

4

Vereinbarung

KI-Betriebsvereinbarung mit konkreten Schutzmechanismen ausgestalten und abschließen

5

Verhandlung

Betriebsrat taktisch und inhaltlich bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber begleiten

Häufige Fragen – KI-Sachverständiger in Augsburg

Wann darf der Betriebsrat einen externen KI-Sachverständigen hinzuziehen?

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich, wenn der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss. Die Kosten trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Wir beraten Sie direkt in Augsburg, welche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Welche Mitbestimmungsrechte bestehen bei KI-Systemen?

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können. Viele KI-Systeme fallen unter diese Vorschrift.

Ist eine KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung sinnvoll?

Ja, der Abschluss einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung ist zu empfehlen, um das Verfahren bei Einführung oder Änderung von KI-Systemen zwischen BR und Arbeitgeber verbindlich festzulegen. Auch können Grundregeln für den Einsatz von KI im Unternehmen verankert werden.

Kann RDP als KI-Sachverständiger auch im Einigungsstellenverfahren vertreten?

Ja. Als Rechtsanwälte und KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG können wir den BR im Einigungsstellenverfahren unterstützen. Allerdings zielt unser Beratungsansatz darauf ab, zeit- und kostenintensive Einigungsstellenverfahren zu vermeiden.

Ihre Ansprechpartner für KI-Sachverständigentätigkeit

Michaela Berger, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht

zert. Datenschutzbeauftragte & Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte

Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht, KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)

zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wir beraten Sie gerne.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen persönlich zur Verfügung – erfahren, verständlich und engagiert.

📍 Standort Augsburg

Moritzplatz 6, 86150 Augsburg

Tel.: +49 (0) 821 31 95 388

Fax: +49 (0) 821 31 95 389

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