München Spiegelung

KI-Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG in München

KI-Systeme im Unternehmen rechtssicher bewerten: RDP Rechtsanwälte begleitet Betriebsräte in München als externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG – von der Analyse bis zur KI-Betriebsvereinbarung.

Externer KI-Sachverständiger für Betriebsräte in München

Im Münchner Tech- und Digitalsektor gehört Künstliche Intelligenz längst zum Unternehmensalltag. Recruiting-Algorithmen, KI-basierte Leistungsanalysen, automatisierte Workflows – bei all diesen Systemen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte, die es konsequent wahrzunehmen gilt.

RDP Rechtsanwälte steht Betriebsräten in München als externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Seite. Wir verbinden IT-rechtliche Expertise, Datenschutzrecht und Kenntnisse des EU AI Act mit einem tiefen Verständnis der Münchner Unternehmenslandschaft – von Start-ups bis zu international agierenden Konzernen.

§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: „Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich."

Unsere Expertise

  • KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
  • Vertraut mit internationalem KI-Einsatz in Münchner Unternehmen
  • EU AI Act: Hochrisiko-KI erkennen und bewerten
  • Große Erfahrung mit KI-Betriebsvereinbarungen
  • KI-Beauftragter TÜV Rheinland im Team
  • Tiefgehende technische Kenntnisse im Bereich IT und KI
  • Beratung auch auf Englisch für internationale Teams
  • Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort oder an der Widenmayerstr. 34, München
AI Act
KI VO beachten
§ 87 BetrVG
Mitbestimmung durchsetzen
vertraulich
unabhängige Beratung des Betriebsrats

Unsere Leistungen für Betriebsräte in München

Rechtliche Bewertung

  • Rechtliche Bewertung von KI-Systemen nach BetrVG
  • Prüfung technischer Dokumentation unter Rechtsgesichtspunkten
  • Analyse der rechtlichen Konformität (DSGVO / BetrVG / KI VO)

KI-Betriebsvereinbarungen

  • Entwurf und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen
  • Regelungen zu Transparenz, Zweckbindung und Human Oversight
  • KI Rahmen-Betriebsvereinbarungen

Mitbestimmungsrecht

  • Prüfung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI bewerten
  • Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
  • Informations- und Kontrollrechte des BR verankern

Datenschutz & DSGVO

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) begleiten
  • Beschäftigtendatenschutz bei KI-Einführung
  • Analyse automatisierter Entscheidungsprozesse

Workshops & Schulungen

  • KI-Grundlagen für Betriebsratsgremien
  • Mitbestimmungsrechte bei KI verstehen und nutzen
  • Praxisnahe Fallbeispiele und Handlungsempfehlungen

Laufende Begleitung

  • Kontinuierliche Beratung bei KI-Updates und Änderungen
  • Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Unterstützung bei neuen KI-Projekten und Rollouts

Unser Vorgehen als KI-Sachverständige

1

Erstgespräch

KI-Projekt und Situation des Betriebsrats kennenlernen – kostenlos und unverbindlich

2

Systemanalyse

Technische Dokumentation, DSFA und Funktionsweise des KI-Systems rechtlich prüfen

3

Gutachten

optional: Juristisches Gutachten zur Bewertung des KI-Systems nach BetrVG, DSGVO und AI Act erstellen

4

Vereinbarung

KI-Betriebsvereinbarung mit konkreten Schutzmechanismen ausgestalten und abschließen

5

Verhandlung

Betriebsrat taktisch und inhaltlich bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber begleiten

Häufige Fragen – KI-Sachverständiger in München

Warum benötigen Münchner Tech-Unternehmen einen spezialisierten KI-Sachverständigen?

Im Münchner Tech-Ökosystem werden KI-Systeme oft international eingekauft, durch Drittanbieter betrieben und in agilen Entwicklungszyklen laufend verändert. Standardlösungen reichen für eine rechtssichere Bewertung nicht aus. Unser Team verbindet IT-Recht, Datenschutz, Arbeitsrecht und technisches KI-Verständnis.

Was passiert, wenn ein KI-System ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt wird?

Wird das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG verletzt, kann der Betriebsrat den weiteren Einsatz des KI-Systems unterbinden. Hierzu stehen einige rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Wir sichern die Interessen des Betriebsrats konsequent ab.

Ist eine KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung sinnvoll?

Ja, der Abschluss einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung ist zu empfehlen, um das Verfahren bei Einführung oder Änderung von KI-Systemen zwischen BR und Arbeitgeber verbindlich festzulegen. Auch können Grundregeln für den Einsatz von KI im Unternehmen verankert werden.

Wie früh sollte der Betriebsrat einen KI-Sachverständigen einbinden?

Idealerweise in der Planungsphase – also noch bevor ein KI-System beschafft oder eingeführt wird. Eine frühzeitige Einbindung ermöglicht eine KI-Betriebsvereinbarung als Rahmen, verhindert spätere Konflikte und sichert die Mitbestimmungsrechte effektiver als nachträgliche Korrekturen.

Ihre Ansprechpartner für KI-Sachverständigentätigkeit

Michaela Berger, LL.M.

Fachanwältin für IT-Recht

zert. Datenschutzbeauftragte & Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte

Norbert Geyer

Fachanwalt für IT-Recht, KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)

zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte

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Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen persönlich zur Verfügung – erfahren, verständlich und engagiert.

📍 Standort München

Widenmayerstr. 34, 80538 München

Tel.: +49 (0) 89 89 08 555 15

Fax: +49 (0) 89 89 08 555 19

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