KI-Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG in München
KI-Systeme im Unternehmen rechtssicher bewerten: RDP Rechtsanwälte begleitet Betriebsräte in München als externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG – von der Analyse bis zur KI-Betriebsvereinbarung.
Externer KI-Sachverständiger für Betriebsräte in München
Im Münchner Tech- und Digitalsektor gehört Künstliche Intelligenz längst zum Unternehmensalltag. Recruiting-Algorithmen, KI-basierte Leistungsanalysen, automatisierte Workflows – bei all diesen Systemen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte, die es konsequent wahrzunehmen gilt.
RDP Rechtsanwälte steht Betriebsräten in München als externe KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG zur Seite. Wir verbinden IT-rechtliche Expertise, Datenschutzrecht und Kenntnisse des EU AI Act mit einem tiefen Verständnis der Münchner Unternehmenslandschaft – von Start-ups bis zu international agierenden Konzernen.
§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG: „Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich."
Unsere Expertise
- KI-Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
- Vertraut mit internationalem KI-Einsatz in Münchner Unternehmen
- EU AI Act: Hochrisiko-KI erkennen und bewerten
- Große Erfahrung mit KI-Betriebsvereinbarungen
- KI-Beauftragter TÜV Rheinland im Team
- Tiefgehende technische Kenntnisse im Bereich IT und KI
- Beratung auch auf Englisch für internationale Teams
- Persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort oder an der Widenmayerstr. 34, München
Unsere Leistungen für Betriebsräte in München
Rechtliche Bewertung
- Rechtliche Bewertung von KI-Systemen nach BetrVG
- Prüfung technischer Dokumentation unter Rechtsgesichtspunkten
- Analyse der rechtlichen Konformität (DSGVO / BetrVG / KI VO)
KI-Betriebsvereinbarungen
- Entwurf und Verhandlung von KI-Betriebsvereinbarungen
- Regelungen zu Transparenz, Zweckbindung und Human Oversight
- KI Rahmen-Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrecht
- Prüfung nach § 87 Abs. 1 BetrVG
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch KI bewerten
- Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
- Informations- und Kontrollrechte des BR verankern
Datenschutz & DSGVO
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) begleiten
- Beschäftigtendatenschutz bei KI-Einführung
- Analyse automatisierter Entscheidungsprozesse
Workshops & Schulungen
- KI-Grundlagen für Betriebsratsgremien
- Mitbestimmungsrechte bei KI verstehen und nutzen
- Praxisnahe Fallbeispiele und Handlungsempfehlungen
Laufende Begleitung
- Kontinuierliche Beratung bei KI-Updates und Änderungen
- Überwachung der Einhaltung von Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung bei neuen KI-Projekten und Rollouts
Unser Vorgehen als KI-Sachverständige
Erstgespräch
KI-Projekt und Situation des Betriebsrats kennenlernen – kostenlos und unverbindlich
Systemanalyse
Technische Dokumentation, DSFA und Funktionsweise des KI-Systems rechtlich prüfen
Gutachten
optional: Juristisches Gutachten zur Bewertung des KI-Systems nach BetrVG, DSGVO und AI Act erstellen
Vereinbarung
KI-Betriebsvereinbarung mit konkreten Schutzmechanismen ausgestalten und abschließen
Verhandlung
Betriebsrat taktisch und inhaltlich bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber begleiten
Häufige Fragen – KI-Sachverständiger in München
Warum benötigen Münchner Tech-Unternehmen einen spezialisierten KI-Sachverständigen?
Im Münchner Tech-Ökosystem werden KI-Systeme oft international eingekauft, durch Drittanbieter betrieben und in agilen Entwicklungszyklen laufend verändert. Standardlösungen reichen für eine rechtssichere Bewertung nicht aus. Unser Team verbindet IT-Recht, Datenschutz, Arbeitsrecht und technisches KI-Verständnis.
Was passiert, wenn ein KI-System ohne Beteiligung des Betriebsrats eingeführt wird?
Wird das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG verletzt, kann der Betriebsrat den weiteren Einsatz des KI-Systems unterbinden. Hierzu stehen einige rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Wir sichern die Interessen des Betriebsrats konsequent ab.
Ist eine KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung sinnvoll?
Ja, der Abschluss einer KI-Rahmen-Betriebsvereinbarung ist zu empfehlen, um das Verfahren bei Einführung oder Änderung von KI-Systemen zwischen BR und Arbeitgeber verbindlich festzulegen. Auch können Grundregeln für den Einsatz von KI im Unternehmen verankert werden.
Wie früh sollte der Betriebsrat einen KI-Sachverständigen einbinden?
Idealerweise in der Planungsphase – also noch bevor ein KI-System beschafft oder eingeführt wird. Eine frühzeitige Einbindung ermöglicht eine KI-Betriebsvereinbarung als Rahmen, verhindert spätere Konflikte und sichert die Mitbestimmungsrechte effektiver als nachträgliche Korrekturen.
Ihre Ansprechpartner für KI-Sachverständigentätigkeit
Michaela Berger, LL.M.
Fachanwältin für IT-Recht
zert. Datenschutzbeauftragte & Datenschutz-Auditorin (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte
Norbert Geyer
Fachanwalt für IT-Recht, KI-Beauftragter (TÜV Rheinland)
zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd), Senior Partner RDP Rechtsanwälte
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Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen persönlich zur Verfügung – erfahren, verständlich und engagiert.
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